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Was ist lebenslänglich 15 Jahre und 6 Mal lebenslänglich

gefragt von Kaktuspink am 02.03.2007 um 15:13 Uhr

Beginnt nach 15 Jahren das 2.Mal lebenslänglich,bis zum 6.Mal ?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 2. März 2007 15:21
15x
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Lebenslänglich Verurteilte haben unter gewissen Voraussetzungen eine Chance, vorzeitig nach frühestens 15 Jahren frei gelassen zu werden. Diese Chance haben die in Deiner Frage benannten und verurteilten Täter nicht. Wenn ich richtig informiert bin, heisst bei uns lebenslänglich = 25 Jahre. Allerdings konnte ich hier nirgends etwas verbindlich geschriebenes finden.


dirkpeeters
beantwortet von dirkpeeters am 2. März 2007 15:22
6x
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Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist. Liegt ein gesetzlicher Milderungsgrund vor, so tritt an ihrer Stelle eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Die lebenslange Freiheitsstrafe kann gemäß § 54 Abs. 2 StGB nicht als Gesamtstrafe aus einzelnen zeitigen Freiheitsstrafen verhängt werden. So kann selbst ein hundertfacher schwerer Raub höchstens mit 15 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden, wobei unter entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen anschließende Sicherungsverwahrung verhängt werden kann.

Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie "zweimal lebenslang wegen Doppelmordes" nicht mehr zulässig.

Im Jugendstrafrecht findet die lebenslange Freiheitsstrafe keine Anwendung, in diesem Bereich liegt die Höchststrafe bei 10 Jahren Jugendstrafe. Bei Heranwachsenden, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, kann anstelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf Freiheitsstrafe von 10 bis zu 15 Jahren erkannt werden.

quelle:> http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 2. März 2007 16:18
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In der Vergangenheit gab es Strafen wie "fünfmal Lebenslänglich und 15 Jahre Gefängnis" wie bei Mohnhaupt.

Heute gibt es in Deutschland maximal Lebenlänglich.

Es ist also ziemlich egal, ob man einen Menschen tötet oder ob man erst nach dem zehnten Mord erwischt wird - die Strafe ist dieselbe.

Allenfalls bei der Aussetzung zur Bewährung, die bei "normalen" Lebenslänglichen erstmals nach 15 Jahren geprüft wird, können es für den Mehrfachmörder ein paar Jahre mehr werden - Mohnhaupt kommt "erst" jetzt nach 24 Jahren raus.


anonym
beantwortet von Rolfe am 2. März 2007 18:40
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Es ist nicht egal, ob man nach einem oder nach zehn Morden "erwischt" wird; bei mehreren Morden dürfte zusätzlich die Sicherungsverwahrung ausgesprochen werden.


anonym
beantwortet von hannes078 am 7. Juli 2009 05:26
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@Dirkpeeters Wenn es 2x Lebenslänglich seit 1986 nicht mehr gibt, wie kann es dann sein, daß z.B. Thomas Rung 1996 zu genau diesem verurteilt wurde?

http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Rung



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