gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Was ist in Bayern Voraussetzung, damit man den "Quabi" - mittl. Bildungsabschluss - besteht.

gefragt von reni509reni509 am 29.04.2009 um 20:15 Uhr

Meine Tochter hat letztes Jahr den Quali wegen Krankheit nicht machen können. Nun besucht sie eine Berufsfachschule für Kinderpflege und wir haben nun gehört, dass man den "Quabi" (das ist so etwas ähnliches wie mittlere Reife) dort erwerben kann, wenn man den "Quali" in Englisch bestanden hat und eine Note aus Englisch und Deutsch von 2,5 im Zeugnis hat. Stimmt das? Wer hat andere Kenntnisse? Vielen Dank!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Schule (20554)
Bildung (4763)
Abschluss (469)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


butterflyz
beantwortet von butterflyz am 29. April 2009 20:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn sie in der Berufsschule im Abschlusszeignis einen Notendurchschnitt von 2,5 erreicht, dann bekommt sie den Quabi. Soviel ich weiß, braucht sie in Englisch mindestens eine 3. http://de.wikipedia.org/wiki/QualifizierterberuflicherBildungsabschluss


sebcin
beantwortet von sebcin am 29. April 2009 22:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich mache auch eine Ausbildung zur Kinderpflegerin. Man muss um einen Qualifizierten Hauptschulabschluss erreichen zu können, einen Gesamtdurchschnitt von 3,0 erreichen. Ich habe bereits einen Realschulabschluss, aber die anderen 25 Mädels aus der Klasse nicht. Deswegen weiss ich das... Zumindest ist das in Thüringen so... aber ich denke das es überall so sein wird, da es ja dann auch den Abschluss geben wird als Staatlich geprüfte Kinderpflegerin.



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.