muss man das akzeptieren und wie sind die Bedingungen?

Neben dem Vergleichsmietensystem gibt es die Staffelmieten (§ 557a BGB).
Bei der Staffelmiete legen Vermieter und Mieter bereits vorher durch schriftliche Vereinbarung die Mieterhöhung fest, so dass für beide Seiten die künftige Mietentwicklung überschaubar wird.
Bei der Staffelmiete wird also schriftlich vereinbart, wann künftig die Miete um welchen Betrag steigt.
Zwischen den einzelnen Mieterhöhungen muss mindestens 1 Jahr liegen.
Die jeweilige neue Monatsmiete oder der jeweilige Erhöhungsbetrag muss in der Vereinbarung betragsgemäß ausgewiesen werden. Prozentsätze genügen nicht. Während der Laufzeit sind zusätzliche Erhöhungen – außer bei den Betriebskosten- nicht zulässig.
Der Mieter kann verpflichtet werden, bis zu 4 Jahre nicht zu kündigen, aber nicht länger. Nach Ablauf der Staffelmiete gilt wieder die Vergleichsmiete.

Schau mal hier : http://dejure.org/gesetze/BGB/557a.html
Bei einer Staffelmiete wird im Mietvertrag die Höhe der Miete bereits für die folgenden Jahre festgelegt und insoweit von vornherein die Steigerung des Mietzinses zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.