wer kennt sich aus. danke!
Der Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragspartner geschlossen werden. § 2276 Abs. 1 BGB.

Was ist unter einem Erbvertrag zu verstehen?
Ein Erbvertrag ist eine vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen, die den Erblasser hinsichtlich einer angeordneten Erbeinsetzung, eines angeordneten Vermächtnisses oder einer angeordneten Auflage bindet. Vgl. §§ 2274 ff. BGB.
In welcher Form muß ein Erbvertrag abgeschlossen werden?
Der Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragspartner geschlossen werden. § 2276 Abs. 1 BGB.
(ARD Ratgeber Recht)
Das Bundesministerium der Justiz gibt eine kostenlose Broschüre zum Thema Erben und Vererben heraus. Hier wird auch Ihre Frage beantwortet. Zu bestellen unter www.bmj.bund.de oder telefonisch 01805778090 (ca. 14 Ct./Min.) oder per Fax: 030-18105808000.
Quelle: ARD Ratgeber Recht
http://www.gutefrage.net/frage/warum-fehlt-bei-einer-antwort-oft-die-angabe-der-quelle