Habe einen Brief bekommen und da wird explizit auf diesen Unterschied hingewiesen. Für mich gibt es da eigentlich keinen Unterschied. Wer hat da Ahnung?
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
bitmap am 26. April 2008 19:22 Das ist richtig. Allerdings, wenn eine Garantie gewährt wird, entstehen dem Käufer daraus auch entsprechende Rechte http://kURL.de/upibo
Also Garantiezettel und Kaufbeleg schön aufheben. Besonders wenns um eine Garantie geht, die länger als 2 Jahre ist.
Garantie und Mängelhaftung sind zwei grundverschiedene Dinge.
http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung#head-3d552d42d92735b42c45722dd1969ecae...

Garantie ist eine meist freiwillige Leistung des Herstellers. Da aber in vielen Fällen der Hersteller garnicht mehr ermittelt werden kann, ist per Gesetz zum Verbraucherschutz die Gewährleistung, oder besser gesagt, die Sachmängelhaftung eingeführt worden.
Diese besagt, daß der Handelsgegenstand Zum Zeitpunkt des Eigentumsübergang in ordnungsgemäßem Zustand sein muß. Dafür haftet der Verkäufer der Ware.

Hier kannst Du es auch nachlesen:
hoffentlich steht hier nicht das Gleiche wie im Brief :-)
Wenn in dem Brief, in dem explizit auf den Unterschied hingewiesen wird, dann muss auch eine Erklärung beistehen. Wir können diese hier nicht lesen, aber du, denn es ist ja DEIN Brief.
bitmap am 26. April 2008 19:13 Wieso muss da eine Erklärung dabei stehen?