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Was ist für einen Presseausweis mehr zu empfehlen: Verdi oder DJV?

gefragt von norris07 am 19.08.2007 um 12:40 Uhr

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Reply


anonym
beantwortet von Bruno am 19. August 2007 12:51
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Wie und warum willst Du zu einem Presseausweis gelangen ? Den kriegt man als Journalist von der Zeitung, fuer die man taetig ist. Verdi ist Gewerkschaft und ich denke, die verschenken keine solchen Papierchen.

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 19. August 2007 13:06

Wenn er sich schon einen selber druckt, will er damit ja auch Erfolg haben! ;o)

Kommentar von Bruno am 19. August 2007 13:30

Welchen Erfolg ? Als Faelscher enttarnt zu werden.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 20. September 2007 08:12

@Bruno: Zeitungen stellen keine Presseausweise aus, sondern nur die Berufsverbände, zu denen verdi gehört.

Kommentar von Bruno am 20. September 2007 10:30

Danke. Das stimmt fuer Deutschland. Ich ging aus von der Erfahrung CH. Gegenfrage.Wer bestimmt Voraussetzung und wer prueft. Vielleicht magst mir antworten. brunof@otenet.gr

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 20. September 2007 11:26

Das ist kein Geheimnis, daher die Antwort hier (ich kann nur für den DJV sprechen, aber in den anderen ausstellungsberechtigten Verbänden ist es genauso): in den Landesverbänden des DJV gibt es so genannte Aufnahmeausschüsse. Darin sitzen von der Mitgliederversammlung gewählte Vertreter. Dieser Ausschuss prüft nicht nur Mitgliedsanträge für Neuaufnahmen, sondern auch die Anträge zur Ausstellung eines Presseausweises. Man muss wissen, dass die Verbände dazu verpflichtet sind, Ausweise bei Erfüllung der Voraussetzungen auch an Nicht-Mitglieder auszustellen. Allerdings müssen diese eine Ausstellungsgebühr (50 Euro/Jahr) zahlen, bei Mitgliedern ist die Leistung im Beitrag enthalten.

Der Aufnahmeausschuss prüft die Anträge hinsichtlich ihrer Plausibilität und der eingereichten Unterlagen. Maßgeblich ist die Hauptberuflichkeit, diese muss bei Festangestellten durch einen Arbeitsvertrag, bei freien Mitarbeitern zum Beispiel durch die KSK-Bescheinigung (KSK = Künstlersozialkasse), Pauschalisten-Vertrag, Honorarnachweis der letzten sechs Monate - Kontoauszüge, aus denen Honorarzahlungen hervorgehen) nachgewiesen werden. Aus den Unterlagen muss glaubhaft hervorgehen, dass der Lebensunterhalt hauptsächlich aus journalistischer Arbeit bestritten werden kann. Wer also für drei Artikel 250 Euro im Monat erhält, wird Probleme bekommen. Außerdem wird in den Presseausweisbedingungen darauf hingewiesen, dass der Ausweis lediglich als Hilfsmittel dient und nicht erst eine journalistische Tätigkeit ermöglichen soll/darf. Ohnehin wird der Ausweis nur in bestimmten Situationen tatsächlich benötigt, seltener als allgemein angenommen.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 20. September 2007 11:57

ERGÄNZUNG: Die Bestimmungen werden von den ausstellungsberechtigten Verbänden (DJV, verdi, Verband der Zeitschriftenverleger, Verband Deutscher Zeitungsverleger, ab 2008 auch Freelens und Verband der Sportjournalisten) gemeinsam mit der Innenministerkonferenz vereinbart. Somit erhält der von diesen Verbänden einen "amtlichen" Charakter, was dazu führt, dass auch nur dieser uneingeschränkt anerkannt wird.

Kommentar von Bruno am 20. September 2007 15:11

Vielen Dank fur die ausfuehrliche Antwort. Sie entspricht dem, was ich fuer mich dachte, dass auch in D nicht Hinz und Kunz zum Ausweis kommt. Dass man ihn selten braucht kann ich bestaetigen. War ueber 2) Jahre Freelens in CH. Lebe heute in GR, Insel Lesbos. Gruss von der Insel. Bruno

Kommentar von Bruno am 20. September 2007 15:34

Sollte 20 Jahre heissen...


pooky
beantwortet von pooky am 20. September 2007 08:13
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Wenn es dir nur um den Ausweis geht und du die Voraussetzungen erfüllst, ist es egal, weil es sich bei beiden Verbänden um von der Innenministerkonferenz anerkannte Organisationen zur Ausstellung von Presseausweisen handelt. (Das sage ich, obwohl ich DJV-Mitglied bin... :-) )




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