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Was ist erforderlich um bei einem PKW die 19% Steuer wieder zu erhalten?

gefragt von CoAsEx am 18.05.2009 um 9:32 Uhr

Hallo! Möchte mir ein Auto wo die Steuer mitdrinnen ist AUF DIE FIRMA kaufen. Was muss ich da bekommen (schriftliches) um das Geld vom Finanzamt herauszuholen??? Nur ein Vermerk mit den 19% im Kaufvertrag, oder?

Wie läuft das ganze ab um die 19% rauszuhole bzw. was brauche ich alles dafür von Papieren??? Vilen Dank im voraus!! Gruß!


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anonym
beantwortet von IRENEBOA am 18. Mai 2009 09:38
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Herausholen lässt sich da gar nichts. Die MwSt. ist Eigentum des Staats. Du kannst lediglich MwSt. mit MwSt. anderer betrieblicher Ausgaben verrechnen, aber bei langfristigen Abschreibungsobjekten (und Autos werden nun einmal nicht in einem Jahr abgeschrieben) läuft das meist anteilig über mehrere Jahre verteilt. Informiere dich beim Finanzamt und/oder Steuerberater. Du wirst allerdings dann auch ein Fahrtenbuch sehr penibel führen müssen, Privatfahrten müssen dokumentiert werden etc. Die MwSt. muss im Vertrag separat ausgewiesen sein. Das bedeutet, dass du das Auto NUR über einen Händler oder einen Freiberufler/Selbstständigen kaufen kannst, der das Auto selbst auch als Geschäftswagen angemeldet hatte. Privatpersonen haben nicht das Recht, die MwSt. auszuweisen, d. h. eine Privatperson darf dir nicht das Kfz mit einer Rechnung verkaufen, auf der die MwSt. ausgewiesen ist.

Kommentar von CoAsEx am 18. Mai 2009 10:13

Danke erstmal für die Antwort! Ich bin nicht der GF deswegen weiß ich nicht so drüber bescheid. ABer mal ehrlich, ein Fahrtenbuch? Das hab ich bei meinen Bekannten also die Unternehmer sind noch nie gehört... und die konnten ein kfz immer absetzen. Bei kleineren Unternehmen denke ich wohl kaum dass das Finanzamt da drauf schaut... so peniebel.. Danke erstmal!!

Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 18. Mai 2009 11:27

naja - wenn du das Fahrzeug auch privat nutzt ist ein Fahrtenbuch durch aus angebracht, ansonsten erfolgt eine Pauschalbesteuerung für Privatnutzung, die dir bei der Einkommensteuer angerechnet wird. Und dem FA ist egal ob du ein einmannunternehmen bist oder 100 leute angestellt hast!

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 18. Mai 2009 15:37

Ein Fahrtenbuch muss nicht unbedingt sein. Das FA akzeptiert eine Pauschale. z.B. 30 % Privat - 70 % Firma (beruflich). Ich mache das auch so.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 18. Mai 2009 09:36
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Die Firma hängt die Rechnung, wie auch jede andere, ein. Im Rahmen eigener durch die Firma ausgestellter Ausgangsrechnungen wird im laufenden Jahr Vorsteuer gebildet, die dann u.a. mit der Mehrwertsteuer aus der Fahrzeugrechnung aufgerechnet wird. "Schwupps! - und die Aufwendung für die Mehrwertsteuer ist schon ausgelichen. Das sollte Ihnen, als gestandenem Unternehmer, aber bislang nicht verborgen geblieben sein!


ReginaNaujoks
beantwortet von ReginaNaujoks am 18. Mai 2009 09:36
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Hast Du überhaupt eine eigene Firma ?? Nunja.. MwSt die Du bezahlt hast bekommst du von Finanzamt wieder. Im Gegenzug MUSST Du aber MwST die Du eingenommen hast mit Deiner Firma ans FA zurückerstatten. Wenn Du schon eine Firma hast solltest Du dieses Verfahren kennen. Für die Erstattung bzw für die "Umsatzsteuervoranmeldung" reicht eine Rechnung in der steht wieviel MwST sie enthält

Kommentar von CoAsEx am 18. Mai 2009 10:13

Ich selber nicht. Nein. Danke.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 18. Mai 2009 09:40
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Erstens kaufst Du grundsätzlich das Fahrzeug inkl. MWSt, läßt diese aber auf der Rechnung ausweisen! Die Rechnungstellung natürlich auf die Firma! Ist deine Firma Umsatzsteuerabzugsberechtigt, so wird die Rechnung zur nächsten Umsatzsteuervoranmeldung in der Buchhaltung verbucht und die Vorsteuer daraus gezogen. Ist Deine Firma nicht Umsatzsteuerabzugsberechtigt kannst du die Vorsteuer auch erst bei der Jahresumsatzsteueranmeldung ziehen. Dazu kann dir aber dein Steuerberater sicher mehr sagen.

Kommentar von CoAsEx am 18. Mai 2009 10:09

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort! Jetzt versteh ichs. Danke, Gruß!


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