Der Mann einer Freundin arbeitet in Stuttgart, wohnt aber auch hier in Esslingen. Er fährt mit der S-Bahn und in Stuttgart weiter mit der Stadtbahn zur Arbeit. Als die Stadtbahn in Stuttgart streikte, ging er den Weg zu Fuß (ca. eine Stunde). Wenn jetzt auch noch die S-Bahn streikt, hat er öffentlich keine Chance mehr, zur Arbeit zu kommen. Er hat kein Auto. Was ist ihm rechtlich zuzumuten- müsste er sogar Taxi bezahlen, um zur Arbeit zu kommen oder wie ist das? Von den Kollegen wohnt sonst keiner hier übrigens.

Ein Streik ist höhere Gewalt. Soweit der Arbeitnehmer streikbedingt die Arbeitsstätte nicht erreichen kann, kann er deswegen nicht gekündigt werden; er verliert aber den Anspruch auf Bezahlung für den versäumten Zeitraum.
Er hat natürlich zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, den Arbeitsplatz zu erreichen. Zumutbarkeit ist Tatfrage. Ein Fußweg von zwei Kolometern ist immer zumutbar. (Ausnahme Gehbehinderung.) Weiter Entfernungen können im Einzelfall zumutbar sein. Mehr als fünf Kilometer aber sicher nicht.
Bei der Frage der Zumutbarkeit, ein Taxi zu nehmen, wird es im Einzelfall auch die Relation zwischen dem Verdienst und dem Preis der Taxifahrt ankommen. Allerdings wird es in der Situation eines Streiks in der Praxis sehr schwierig sein, ein Taxi zu bekommen, selbst wenn man es versucht.

Rechtzeitiges los gehen sichert pünktliches Erscheinen. Es ist tatsächlich sein Problem wie er zu seinem Arbeitsplatz kommt.
Los gehen :-))) Schätze den Arbeitsweg auf 20km.
jbinfo am 8. März 2008 18:39 @tantegitti, das war ja auch nur bildlich gemeint. Aber es ist schon seine Sache wie er da hin kommt. Es wird doch sicher Arbeitskollegen geben die ihn mit dem Auto abholen können, trotz eines kleinen Umweges vielleicht.
@ ibinfo: es ist keine Pflicht, sich in den Nachrichten vorher zu informieren wo GENAU am näxten Tag gestreikt wird. Insofern hab ich Verständnis, wenns einige Leute morgens an der Haltestelle kalt erwischt und sie dann erst erfahren, daß gestreikt wird ...

Rechtlich gesehen muß er pünktlich zur Arbeit erscheinen. Er kann sogar eine Abmahnung bekommen. Vielleicht kann er an dem Tag Urlaub nehmen oder die versäumte Zeit nacharbeiten?

Wie er zur Arbeit kommt, ist seine Sache!
Im schlimmsten Falle muss er tatsächlich ein Taxi nehmen oder privat jemanden um Hilfe bitten.
Ein Hinderungsgrund, nicht zur Arbeit zu erscheinen wäre höhere Gewalt. Dazu zählt ein Streik aber nicht!
So weit ich weiß, wird Streik in verschiedener Hinsicht als 'höhere Gewalt' bezeichnet. Dann würde also das Gegenteil deiner Vermutung zutreffen. Vielleicht weiß das jemand ja genauer.

Wie er zur Arbeit kommt ist leider sein Problem. Zur Not muss er sich ein Auto mieten oder auch mit dem Taxi fahren.

Bei einem Streik fällt auch normalerweise nicht das gesamte Netz aus. Es herrscht ein eingeschränkter Verkehr mit einem Notfall-Fahrplan.
im www gibt es mitfahrzentralen, dort werdet ihr 100% fündig.
Das kannste vergessen. Einen Abend vorher zu organisiern, wie man mit einem noch nicht bekannten Fahrer via MFZ auf die Arbeit kommt. Etwas mehr Vorlaufzeit braucht das schon ...
Das kannste vergessen. Einen Abend vorher zu organisiern, wie man mit einem noch nicht bekannten Fahrer via MFZ auf die Arbeit kommt. Etwas mehr Vorlaufzeit braucht das schon ... Außerdem ist nicht sicher, daß jemand einen Platz in einem Auto für die gewünschte Stecke anbietet. Was dann mit deinen 100 % fündig?
da hast du wohl recht, nur gab es in der frage keine zeitvorgabe.
DH
Bist du eigentlich auch im wirklichen Leben ein Richter, bei soviel Rechtswissen?
Nein, aber ich bin Volljurist und habe daher die Befähigung zum Richteramt.
irgend etwas in dieser Richtung mußte es ja sein :-)
DH, wolf :o))
Ein geplanter und angekündigter Streik kann niemals höhere Gewalt sein, da ein Merkmal dafür ist, dass dieses Ereignis unvorhersehbar eintritt!
http://www.echo-muenster.de/node/20166
Das sieht die IHK so. Es erscheint mir durchaus fraglich, ob das auch ein Gericht so sieht.
Bei der Frage geht es indessen um die arbeitsrechtliche Seite. Hier ist die Rechtsprechung eindeutig: Keine Kündigung, aber auch kein Lohn.
Nachtrag: "Unvorhersehbares Ereignis" ist übrigens eines der Merkmale für einen Unfall; nicht für höhere Gewalt. (Hochwasser z.B. ist auch vorhersehbar.)
Höhere Gewalt bezeichnet im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.
Soviel dazu bei Wiki. http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt
Wiki ist nicht verbindlich.
Abgesehen davon - wenn man weiter liest - führt Wiki Streiks ausdrücklich als Fall der höheren Gewalt auf. Was denn nun?