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Was ist einem Arbeitnehmer rechtlich zuzumuten, wenn sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel streiken?

gefragt von tantegittitantegitti am 08.03.2008 um 18:25 Uhr

Der Mann einer Freundin arbeitet in Stuttgart, wohnt aber auch hier in Esslingen. Er fährt mit der S-Bahn und in Stuttgart weiter mit der Stadtbahn zur Arbeit. Als die Stadtbahn in Stuttgart streikte, ging er den Weg zu Fuß (ca. eine Stunde). Wenn jetzt auch noch die S-Bahn streikt, hat er öffentlich keine Chance mehr, zur Arbeit zu kommen. Er hat kein Auto. Was ist ihm rechtlich zuzumuten- müsste er sogar Taxi bezahlen, um zur Arbeit zu kommen oder wie ist das? Von den Kollegen wohnt sonst keiner hier übrigens.


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. März 2008 18:33
10x
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Ein Streik ist höhere Gewalt. Soweit der Arbeitnehmer streikbedingt die Arbeitsstätte nicht erreichen kann, kann er deswegen nicht gekündigt werden; er verliert aber den Anspruch auf Bezahlung für den versäumten Zeitraum.

Er hat natürlich zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, den Arbeitsplatz zu erreichen. Zumutbarkeit ist Tatfrage. Ein Fußweg von zwei Kolometern ist immer zumutbar. (Ausnahme Gehbehinderung.) Weiter Entfernungen können im Einzelfall zumutbar sein. Mehr als fünf Kilometer aber sicher nicht.

Bei der Frage der Zumutbarkeit, ein Taxi zu nehmen, wird es im Einzelfall auch die Relation zwischen dem Verdienst und dem Preis der Taxifahrt ankommen. Allerdings wird es in der Situation eines Streiks in der Praxis sehr schwierig sein, ein Taxi zu bekommen, selbst wenn man es versucht.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 8. März 2008 18:37

DH

Bist du eigentlich auch im wirklichen Leben ein Richter, bei soviel Rechtswissen?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. März 2008 18:39

Nein, aber ich bin Volljurist und habe daher die Befähigung zum Richteramt.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 8. März 2008 18:51

irgend etwas in dieser Richtung mußte es ja sein :-)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 8. März 2008 18:40

DH, wolf :o))

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 8. März 2008 18:54

Ein geplanter und angekündigter Streik kann niemals höhere Gewalt sein, da ein Merkmal dafür ist, dass dieses Ereignis unvorhersehbar eintritt!
http://www.echo-muenster.de/node/20166

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. März 2008 19:06

Das sieht die IHK so. Es erscheint mir durchaus fraglich, ob das auch ein Gericht so sieht.

Bei der Frage geht es indessen um die arbeitsrechtliche Seite. Hier ist die Rechtsprechung eindeutig: Keine Kündigung, aber auch kein Lohn.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. März 2008 19:10

Nachtrag: "Unvorhersehbares Ereignis" ist übrigens eines der Merkmale für einen Unfall; nicht für höhere Gewalt. (Hochwasser z.B. ist auch vorhersehbar.)

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 8. März 2008 20:33

Höhere Gewalt bezeichnet im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.
Soviel dazu bei Wiki. http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. März 2008 22:59

Wiki ist nicht verbindlich.

Abgesehen davon - wenn man weiter liest - führt Wiki Streiks ausdrücklich als Fall der höheren Gewalt auf. Was denn nun?


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 8. März 2008 18:31
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Rechtzeitiges los gehen sichert pünktliches Erscheinen. Es ist tatsächlich sein Problem wie er zu seinem Arbeitsplatz kommt.

Kommentar von Simple_avatar2smalltantegitti am 8. März 2008 18:35

Los gehen :-))) Schätze den Arbeitsweg auf 20km.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 8. März 2008 18:39

@tantegitti, das war ja auch nur bildlich gemeint. Aber es ist schon seine Sache wie er da hin kommt. Es wird doch sicher Arbeitskollegen geben die ihn mit dem Auto abholen können, trotz eines kleinen Umweges vielleicht.

Kommentar von Kaldex am 8. März 2008 23:13

@ ibinfo: es ist keine Pflicht, sich in den Nachrichten vorher zu informieren wo GENAU am näxten Tag gestreikt wird. Insofern hab ich Verständnis, wenns einige Leute morgens an der Haltestelle kalt erwischt und sie dann erst erfahren, daß gestreikt wird ...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. März 2008 18:30
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Rechtlich gesehen muß er pünktlich zur Arbeit erscheinen. Er kann sogar eine Abmahnung bekommen. Vielleicht kann er an dem Tag Urlaub nehmen oder die versäumte Zeit nacharbeiten?


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 8. März 2008 18:28
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Wie er zur Arbeit kommt, ist seine Sache!
Im schlimmsten Falle muss er tatsächlich ein Taxi nehmen oder privat jemanden um Hilfe bitten. Ein Hinderungsgrund, nicht zur Arbeit zu erscheinen wäre höhere Gewalt. Dazu zählt ein Streik aber nicht!

Kommentar von Simple_avatar2smalltantegitti am 8. März 2008 18:31

So weit ich weiß, wird Streik in verschiedener Hinsicht als 'höhere Gewalt' bezeichnet. Dann würde also das Gegenteil deiner Vermutung zutreffen. Vielleicht weiß das jemand ja genauer.


regideur
beantwortet von regideur am 8. März 2008 18:29
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Wie er zur Arbeit kommt ist leider sein Problem. Zur Not muss er sich ein Auto mieten oder auch mit dem Taxi fahren.



boriswulff
beantwortet von boriswulff am 8. März 2008 18:30
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Bei einem Streik fällt auch normalerweise nicht das gesamte Netz aus. Es herrscht ein eingeschränkter Verkehr mit einem Notfall-Fahrplan.


urlauber
beantwortet von urlauber am 8. März 2008 19:41
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im www gibt es mitfahrzentralen, dort werdet ihr 100% fündig.

Kommentar von Kaldex am 8. März 2008 23:09

Das kannste vergessen. Einen Abend vorher zu organisiern, wie man mit einem noch nicht bekannten Fahrer via MFZ auf die Arbeit kommt. Etwas mehr Vorlaufzeit braucht das schon ...

Kommentar von Kaldex am 8. März 2008 23:09

Das kannste vergessen. Einen Abend vorher zu organisiern, wie man mit einem noch nicht bekannten Fahrer via MFZ auf die Arbeit kommt. Etwas mehr Vorlaufzeit braucht das schon ... Außerdem ist nicht sicher, daß jemand einen Platz in einem Auto für die gewünschte Stecke anbietet. Was dann mit deinen 100 % fündig?

Kommentar von Simple_avatar4smallurlauber am 14. März 2008 12:13

da hast du wohl recht, nur gab es in der frage keine zeitvorgabe.


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