Hi Also ich habe dortr geparkt, wo man eigentlich ein Parkschein ziehen muss. Habe ich aber nicht, da ich 1. Nervös war und somit 2. die Schilder nicht wargenommen habe.
Also ich wiederkam, klebte unter meinem Scheibenwischer ein Zettel, dass der Halter eine schriftliche Verwarnung bekommt.
Was kommt jetzt auf mich zu? Eine schriftliche Verwarnung ist doch kein Bußgeld/Verwarnungsgeld?
Vielen Dank und schöne Grüße
Marcel tepaß
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Auch eine schriftliche Verwarnung ist ein sogenannter Verwaltungsakt und wird mit Gebühren belegt. also ums zahlen wirst du nicht drumrum kommen.Aber ist ein Verwarnungsgeld und ein Bußgeldbescheid nicht das Gleiche?
nein es ist nicht das selbe! :) bußgeld ist teurer ! wenn du beim verwarnungsgeld widerspruch einlegst, und der abgeschmettert wird (wird er fast immer), dann kriegst du ein bußgeld.

Beim nächsten Mal wirds dann teurer.......
so ein quatsch! ich bezahle fast nie auf diesen flächen, wo man sich nen parkschein ziehen soll, meistens ist das knöllchen nämlich billiger! und es ist auch nicht so, dass die von mal zu mal teurer werden! wo hast du das denn her?!
Ich denke, da besteht einiges an Klärungsbedarf aus der ordnungsbehördlichen Praxis:
Nachdem die Verwarnung (5 bis 35 €) erfolgt ist und diese nicht gezahlt wurde, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei der Verwarnung wird dem Fahrzeugführer die Möglichkeit geboten, die Angelegenheit durch Zahlung des relativ geringen Geldbetrages schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Gegen eine Verwarnung kann kein Widerspruch oder Einspruch eingelegt werden! Man kann sie nur akzeptieren (und bezahlen) oder eben nicht.
Dann kommt die Anhörung. Hiermit wird das Bußgeldverfahren eingeleitet. Hier wird nochmal ausführlich aufgelistet, was einem vorgeworfen wird. Der zu zahlende Betrag von Verwarnung und Anhörung unterscheidet sich nicht.
Meldet man sich nicht oder hat man keine passenden Beweise für seine Unschuld oder zahlt man nicht, kommt der Bußgeldbescheid. Da sind dann kräftig Gebühren drauf (so werden aus fünf Euro für's Parken ohne Parkschein ganz schnell mal dreißig Euro). Gegen den Bußgeldbescheid kann man erst Einspruch einlegen, das Ganze könnte dann bis zum Gericht gehen.
Es kommt sehr häufig vor, dass Verwarnungen eingestellt werden, bevor der Bußgeldbescheid erlassen wird. Aber da du ja tatsächlich ohne Parkschein geparkt hast, ist die Zahlung der 5 € billiger.
--> Zum Thema nicht teurer werden: Doch, kann es! Im Falle von Wiederholungstätern kann die Ordnungsbehörde irgendwann hingehen und einen Punkt in Flensburg veranlassen und eine Geldbuße über 40 € ansetzen! Vorher kommt aber noch ein Warnschreiben.
So ist es! DH!