gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Was ist eine schriftliche Verwarnung

gefragt von Thrillpass am 03.06.2008 um 12:44 Uhr

Hi Also ich habe dortr geparkt, wo man eigentlich ein Parkschein ziehen muss. Habe ich aber nicht, da ich 1. Nervös war und somit 2. die Schilder nicht wargenommen habe.

Also ich wiederkam, klebte unter meinem Scheibenwischer ein Zettel, dass der Halter eine schriftliche Verwarnung bekommt.

Was kommt jetzt auf mich zu? Eine schriftliche Verwarnung ist doch kein Bußgeld/Verwarnungsgeld?

Vielen Dank und schöne Grüße

Marcel tepaß


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34548)
verwarnungsgeld (27)
verwarnung (19)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Taraa
beantwortet von Taraa am 3. Juni 2008 12:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Knolle von ca. 5-10 Euro! mehr nicht.

Kommentar von 4a1ce327716e6a4ca4365c30d94d7020smallBirte312 am 3. Juni 2008 12:50

So ist es! DH!


yaniko
beantwortet von yaniko am 3. Juni 2008 12:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch eine schriftliche Verwarnung ist ein sogenannter Verwaltungsakt und wird mit Gebühren belegt. also ums zahlen wirst du nicht drumrum kommen.Aber ist ein Verwarnungsgeld und ein Bußgeldbescheid nicht das Gleiche?

Kommentar von Karli123 am 25. Juni 2008 14:20

nein es ist nicht das selbe! :) bußgeld ist teurer ! wenn du beim verwarnungsgeld widerspruch einlegst, und der abgeschmettert wird (wird er fast immer), dann kriegst du ein bußgeld.


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 3. Juni 2008 12:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beim nächsten Mal wirds dann teurer.......

Kommentar von Karli123 am 25. Juni 2008 14:21

so ein quatsch! ich bezahle fast nie auf diesen flächen, wo man sich nen parkschein ziehen soll, meistens ist das knöllchen nämlich billiger! und es ist auch nicht so, dass die von mal zu mal teurer werden! wo hast du das denn her?!


anonym
beantwortet von Mcruay am 29. Juli 2008 15:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke, da besteht einiges an Klärungsbedarf aus der ordnungsbehördlichen Praxis:

  • Ablauf: Verwarnung -> Anhörung -> Bußgeldbescheid

Nachdem die Verwarnung (5 bis 35 €) erfolgt ist und diese nicht gezahlt wurde, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei der Verwarnung wird dem Fahrzeugführer die Möglichkeit geboten, die Angelegenheit durch Zahlung des relativ geringen Geldbetrages schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Gegen eine Verwarnung kann kein Widerspruch oder Einspruch eingelegt werden! Man kann sie nur akzeptieren (und bezahlen) oder eben nicht.

Dann kommt die Anhörung. Hiermit wird das Bußgeldverfahren eingeleitet. Hier wird nochmal ausführlich aufgelistet, was einem vorgeworfen wird. Der zu zahlende Betrag von Verwarnung und Anhörung unterscheidet sich nicht.

Meldet man sich nicht oder hat man keine passenden Beweise für seine Unschuld oder zahlt man nicht, kommt der Bußgeldbescheid. Da sind dann kräftig Gebühren drauf (so werden aus fünf Euro für's Parken ohne Parkschein ganz schnell mal dreißig Euro). Gegen den Bußgeldbescheid kann man erst Einspruch einlegen, das Ganze könnte dann bis zum Gericht gehen.

Es kommt sehr häufig vor, dass Verwarnungen eingestellt werden, bevor der Bußgeldbescheid erlassen wird. Aber da du ja tatsächlich ohne Parkschein geparkt hast, ist die Zahlung der 5 € billiger.

--> Zum Thema nicht teurer werden: Doch, kann es! Im Falle von Wiederholungstätern kann die Ordnungsbehörde irgendwann hingehen und einen Punkt in Flensburg veranlassen und eine Geldbuße über 40 € ansetzen! Vorher kommt aber noch ein Warnschreiben.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.