was ist eine Schmutzwassergebühr?

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Genau so viele Kubikmeter Wasser, die du beziehst, werden dir als Abwasser berechnet. Wobei das Abwasser den größeren Summenanteil ausmacht. In einem Mehrfamilienhaus zahlt das der Vermieter und legt die Kosten natürlich auf die Mieter um.

Was denkst du, wer sonst dafür zahlen würde?

Schmutzwassergebühr ist gleich Abwassergebühr. das hat mit dem Regenwasser nichts zu tun. Pro verbrauchtem Liter Frischwasser, das du zum Kochen, Waschen oder für die Toilette benötigst, berechnet die Gemeinde 1 Liter Abwasser bzw. Schmutzwasser. Dieses Wasser wird der Kanalisation zugeleitet, dann ins Klärwerk und dort gereinigt. Die Schmutzwassergebühr ist in der Regel wesentlich teurer als die Frischwassergebühr. Das Wasser, was durch den Regen auf das Haus oder Grundstück fließt, hat nichts mit Schmutzwasser zu tun. Es versickert in der Regel im Erdreich. Wo Häuser stehen oder die Grundstücke gepflastert bzw. fest versiegelt sind, kann das Regenwasser nicht in das Erdreich dringen und fließt mit in die Kanalisation, so dass es auch beim Klärwerk landet. Insofern berechnen viele Städte z. B. "Anschlußgebühren" oder nennen es auch anders. Aber niemals Schmutzwasser. Diese Kosten gehören, wie unten bereits geschrieben, zur Be- und Entwässerung und sind in der Regel vom Mieter zu tragen.

Das anfallende Regenwasse wird entsprechend der Grundstücksgröße und er bebauten Fläche natürlich ebnfalls auf die Grundeigentümer umgelegt. Bei vermieteten Gebäuden gehört das ebenfalls in die Nebenkostenabrechnung.

Im heutigen offiziellen Sprachgebrauch (so auch in den Satzungen) ist Frischwasser das aus der Wasserleitung vom Versorger bereitgestellte aufbereitete Trinkwasser. Schmutzwasser ist das Wasser, was verschmutzt (Dusche, Toilette, Waschmaschine, Badewanne usw.) in den Abwasserkanal geleitet wird. Die Berechnung des Schmutzwassers (volumenmäßig) erfolgt analog des Frischwassers. Für die Einspeisung wird eine Grundgebühr berechnet (je Wohnung oder nach Nennweite des Hausanschlusses). Für die Aufbereitung des Schmutzwassers in der Kläranlage wird eine Mengengebühr berechnet. Frisch- und Schmutzwaser sind in der Regel in den Abrechnungen zusammengefasst zu einem Preis (bei Kanaleinleitung). Für Niederschlagswasser darf zusätzlich eine Gebühr entsprechend dem Versiegelungsgrad der Flächen der Liegenschaft erhoben werden. Das hat aber mit dem Schmutzwasser direkt nichts zu tun. Das muss aber in der entspr. Satzung der Kommunde festgelegt sein.

Beide Abwasserarten (mitunter unter "Entwässerung" in der Abrechnung geführt, dürfen vom Vermieter nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde.

Du hast das Recht, durch Einsichtnahme in die entsprechenden Bescheide des Entsorgers zu prüfen, ob die Umlage richtig erfolgt ist.

Das ist zunächst ein zusammengesetztes Hauptwort aus Schmutzwasser und Gebühr. Eine Gebühr ist keine Rechnung sondern wird durch besondere gesetzliche Regelungen definiert und in aller Regel durch eine Kommune über ein Kommunales Gesetz, das ist die Satzung, definiert und erhoben. Schmutzwasser ist verschmutztes Frischwasser. Im klassischen Fall ist eine Kommune per Gesetz verpflichtet vom Bürger her anfallendes "verschmutztes Frischwasser" abzunehmen und in einer entsprechenden Anlage (Kläranlage) zu reinigen und dann dem Wasserkreislauf (ein Fluss) wieder zuzuführen. Das ist alles gesetzlich im Wassergestz geregelt und durch die oberen und unteren Wasserbehörden überwacht.

Jeder, der Frischwasser vom Versorgungsunternehmen bezieht, wird in aller Regel je nach kommunaler Satzung, mit einer Schmutzwassergebühr beaufschlagt, die sich nach dem so genannten Frischwassermaßstab richtet. Also für jeden Liter bezogenes Frischwasser muss eine entsprechende durch die Kommune festgelegte Schmutzwassergebühr für den Betrieb des Sammelnetzes und der Abwasserreinigungsanlage vom Bürger bezahlt werden. Ob diese Kosten vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden können hängt vom jeweiligen Mietvertrag ab. In aller Regel wird das über die Nebenkosten abgerechnet.

Apropo Frischwasser: in Brüssel gibt es Bestrebungen gewisser Lobbyisten, die Wasserversorgung (Trinkwasser!) aus der staatlichen, hoheitlichen Bindung zu lösen und einer Privatisierung Tür und Tor zu öffnen. Gegen diese Bestrebungen gibt es jetzt eine Initiative. Man kann im Internet an einer Abstimmung teilnehmen, wenn man etwas dagegen tun will.
Hier ist der Link zu mehr Informationen und zur Abstimmung (kost nix): http://right2water.eu/de

Schmutzwassergebühr, auch Regenwassereinleitungsgebühr oder Kanalgebühr genannt, wird von der Kommune für die Einleitung von Wasser erhoben das auf dem Grundstück nicht versickern kann. Sprich in die öffentliche Abwasserleitung abfließt.

Mit dem Abwasser des Wasserversorgers hat das nichts zu tun.

Bin ich als MIETER verpflichtet diese zu bezahlen ?

Wenn vertraglich vereinbart, ja.

Gehört zu den Kosten der Be- und Entwässerung.