TBInvest hat generell Recht, allerdings verzichten die meisten Banken auf den Abschluß einer Restschuldversicherung, wenn eine Risikolebensversicherung besteht, die in Höhe des Darlehens abgetreten werden kann. Sollten andere Sicherheiten vohanden sein, werden die natürlich auch gerne genommen!!!

Meistens eine RisikoLebensVersicherung mit (entsprechend der Schuldtilgung) fallender Versicherungssumme zur Kredittsicherung, z. B. eines Darlehens oder Bausparkredits. Anmerkung: Meisstens sinnlos und zu teuer von den Banken aufgezwungen! Eine bestehende Risiko-Lebens-Versicherung kann in der Regel billiger sein und ist meisstens bereits vorhanden.
"Die Restschuldversicherung, abgekürzt RSV, ist eine Risikolebensversicherung, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredites abgeschlossen wird und beim Tod des Versicherungsnehmers zum Tragen kommt. Sie garantiert der Bank, dass bei Tod des Versicherungsnehmers die noch offene Darlehensschuld beglichen wird. Weil die Restschuldversicherung sich immer der Darlehensschuld anpasst und mit der Laufzeit des Kredites kleiner wird, ist sie preiswerter als eine übliche Risikolebensversicherung.
Zu Beginn der Einführung der Restschuldversicherung auf dem deutschen Markt wurde diese durch Zahlung eines einmaligen Betrages abgeschlossen. Inzwischen hat es sich eingebürgert, dass die Restschuldversicherung, sofern sie mit einem Kredit abgeschlossen wird, auf die beantragte Kreditsumme aufgerechnet und dann in die zu zahlenden Raten eingerechnet wird. Während früher bei der Restschuldversicherung ausschließlich der Tod des Kreditnehmers berücksichtigt wurde, gibt es heute umfassende Pakete, in die auch Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit eingeschlossen werden kann. Das erhöht die Kosten erheblich...."
Zitat aus http://www.geld-magazin.info/finanzwissen/restschuldversicherung