Fülle gerade einen Fragebogen zur "Steuerlichen Erfassung" aus. Gründung einer Personengesellschaft. Da wird unter 7.4 "Organschaft" gefragt, ob "organschaftliche Verbindungen zu anderen Unternehmen bestehen.
organische verbindung = verbindung aus kohlenstoffatomen und nichtmetallen ( siehe Organik - die Chemie des Kohlenstoffes )
Partnerschaftliche Verbindungen oder Tochterverbindungen.
Sehr vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, ob Deine Firma die Tochter oder Mutter einer anderen Firma ist - aber wie gesagt, sehr vereinfacht.
Danke für die Antwort. Kann man so etwas irgendwo "nachvollziehbar" nachschlagen, ohne dafür Steuerrecht studiert zu haben?
Trifft es leider für das Steuerrecht nicht ganz. Trotzdem Danke für den Kommentar. Hab ich wieder was gelernt.