JoGerman am 08.10.2007 um 18:49 Uhr
Habe eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen und darin wurde von Obliegenheitsverletzung gesprochen, was immer das sein mag.
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Eine O. liegt immer dann vor, wenn Du eine Pflicht, die Dir im Vetrag auferlegt worden ist, verletzt.
Das häufigste Beispiel ist das Versäumen der unmittelbaren Meldung eines Schadens.

Obliegenheiten sind die Sachen, die sich für den Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag ergeben, also z.B. Meldung eines Unfalls innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, den Schlüssel nicht im Auto lassen, wenn man dieses verlässt....

Ganz allgemein
Unter Obliegenheiten würde ich soziale Normen verstehen, die nicht eigens durch einen Vertrag oder ein Gesetz geregelt werden müssen: Eröffne ich ein Ladenlokal, habe ich dafür zu sorgen, dass niemand in seinen Räumen auf einer Bananenschale ausrutscht.
Werfe ich in meiner Wohnung mit Bananenschalen um mich, bin ich für die Sauerei allein verantwortlich - und ihre Folgen.
In meinem Ladenlokal ist es meine Obliegenheit, die Gefahr aus dem Weg zu schaffen.
Welche Obliegenheitspflichten einen Fahrzeughalter treffen, weiß ich nicht, habe nie mehr als ein Fahrrad besessen.