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Was ist eine "mangelhafte Lieferung"??

gefragt von XxSamuraiGirLxXXxSamuraiGirLxX am 05.12.2007 um 16:08 Uhr
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Wirtschaft x 2.648 Betriebswirtschaftslehre x 39

MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 5. Dezember 2007 16:22
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Der Lieferant schuldet nur Waren "mittlerer Art und Güte", also keine besonders gute Auswahl von Waren. Wenn die gelieferte Ware nicht mittlerer Art und Güte ist, das heißt wenn der tatsächliche Zustand der Ware schlechter ist als der versprochene oder vereinbarte Zustand, spricht man von einer Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit oder kurz von einem Mangel. Ganz unwesentliche Abweichungen lösen keine Mängelrechte aus.

Der gelieferten Ware kann optisch, technisch, funktional anders sein als in der Beschreibung oder als vereinbart, eine zugesicherte Eigenschaft kann fehlen ("unfallfrei", "guter Gebrauchtzustand"), die Ware kann unbenutzbar sein, weil eine Anleitung fehlt uvam. Thubauville hat hierzu eine schöne Übersicht gepostet. Wird eine völlig falsche Ware geliefer oder nicht die vereinbarte Menge, spricht man zwar nicht von einem Mangel, gleichwohl stehen dem Käufer Gewährleistungsrechte zu.

Kommentar von 02422ade37741b83744f258c69122cb9smallXxSamuraiGirLxX am 5. Dezember 2007 16:49

Danke sehr! (:

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 5. Dezember 2007 17:17

Keine Ursache.

Kleiner Tipp: Wenn eine oder mehrere Antworten hilfreich waren, kann man zum Zeichen auf der rechten Seite das Daumen-Hoch-Symbol anklicken. Noch'n Tipp: Die Fragen haben nicht wirklich etwas mit BWL oder Wirtschaft zu tun, insofern sind die Tags missverständlich. Wenn man bei solchen Fragen z.B. Recht oder BGB als Tag angibt, wird es eher von Leuten gelesen, die davon Ahnung haben.


Thubauville
beantwortet von Thubauville am 5. Dezember 2007 16:10
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Brigitta
beantwortet von Brigitta am 5. Dezember 2007 18:18
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Also, wenn du mit der Lieferung nicht zufrieden bist, ist das mangelhaft.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 15. Dezember 2007 15:34

super Antwort,sehr hilfreich...


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 5. Dezember 2007 16:44
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Leider gibt die Fragestellerin erneut keine vernünftigen Tags zu ihrer Frage an.

Kommentar von 02422ade37741b83744f258c69122cb9smallXxSamuraiGirLxX am 5. Dezember 2007 16:49

Hab ich doch!!!! Wirtschaft & Betriebswirtschaftslehre!!! Was soll ich noch machen?????

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 5. Dezember 2007 18:28

@Mathias Münch: Ob sie das versteht? Ich versuche es noch einmal:

@S-Girl: Sicher, Du könntest auch folgende Tags nehmen: Bildung, Wirtschaftskunde, Autokauf etc. Aber besser wären (verweise auch auf M. Münchs Aussage): z.B. BGB, HGB, Kaufrecht, Lieferstörung, Leistungsstörung. Insb. die letzten 2-3 gehören zur Thematik.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 5. Dezember 2007 17:24

Habe den Delinquenten schon zurechtgewiesen. ((-;


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