Der Lieferant schuldet nur Waren "mittlerer Art und Güte", also keine besonders gute Auswahl von Waren. Wenn die gelieferte Ware nicht mittlerer Art und Güte ist, das heißt wenn der tatsächliche Zustand der Ware schlechter ist als der versprochene oder vereinbarte Zustand, spricht man von einer Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit oder kurz von einem Mangel. Ganz unwesentliche Abweichungen lösen keine Mängelrechte aus.
Der gelieferten Ware kann optisch, technisch, funktional anders sein als in der Beschreibung oder als vereinbart, eine zugesicherte Eigenschaft kann fehlen ("unfallfrei", "guter Gebrauchtzustand"), die Ware kann unbenutzbar sein, weil eine Anleitung fehlt uvam. Thubauville hat hierzu eine schöne Übersicht gepostet. Wird eine völlig falsche Ware geliefer oder nicht die vereinbarte Menge, spricht man zwar nicht von einem Mangel, gleichwohl stehen dem Käufer Gewährleistungsrechte zu.
http://www.playmobil.hans-boeckler-schule.de/Einkauf/mgllif.htm
Hier ist eine gute Erklärung

Also, wenn du mit der Lieferung nicht zufrieden bist, ist das mangelhaft.
medicangel am 15. Dezember 2007 15:34 super Antwort,sehr hilfreich...

Leider gibt die Fragestellerin erneut keine vernünftigen Tags zu ihrer Frage an.
XxSamuraiGirLxX am 5. Dezember 2007 16:49 Hab ich doch!!!! Wirtschaft & Betriebswirtschaftslehre!!! Was soll ich noch machen?????
LittleArrow am 5. Dezember 2007 18:28 @Mathias Münch: Ob sie das versteht? Ich versuche es noch einmal:
@S-Girl: Sicher, Du könntest auch folgende Tags nehmen: Bildung, Wirtschaftskunde, Autokauf etc. Aber besser wären (verweise auch auf M. Münchs Aussage): z.B. BGB, HGB, Kaufrecht, Lieferstörung, Leistungsstörung. Insb. die letzten 2-3 gehören zur Thematik.
Habe den Delinquenten schon zurechtgewiesen. ((-;
Danke sehr! (:
Keine Ursache.
Kleiner Tipp: Wenn eine oder mehrere Antworten hilfreich waren, kann man zum Zeichen auf der rechten Seite das Daumen-Hoch-Symbol anklicken. Noch'n Tipp: Die Fragen haben nicht wirklich etwas mit BWL oder Wirtschaft zu tun, insofern sind die Tags missverständlich. Wenn man bei solchen Fragen z.B. Recht oder BGB als Tag angibt, wird es eher von Leuten gelesen, die davon Ahnung haben.