da ich als mieter anteilig mit bezahle, wollte ich mal wissen was für rechte ich habe, zum beispiel laminat ist beschädigt oder sonstiges.

Du meinst sicher die „Gebäude-Haftpflicht-Versicherung“. Diese Versicherung schließt der Vermieter für seine Immobilie gegen Schäden bei den Mietern die von ihr ausgehen können ab. Beispiel: Rohrbruch. > Dein Fußbodenbelag ist hinüber, die Wohnung muss neu tapeziert werden, es schimmelt etc. All das müsste vorrangig seine Versicherung regulieren und nicht deine Haushaltversicherung. Oft übernimmt das zwar die HHV, holt sich aber dann das Geld beim Haftpflichtversicherer. Die Beiträge kann er anteilig nach Wohnfläche auf alle Mieter umlegen. Daneben gibt es die Sach-Pflichtversicherung des Gebäudes gegen Elementarschäden und Feuer. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und kann ebenso anteilig nach Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden.
eine haushaftpflicht sollte in meinen augen eine grund und hausbesitzerhaftpflicht sein...hatte diesen begriff auf einigen policen bereits gesehen....sprich für schäden beim ausrutschen vor der tür oder ziegel fallen vom fenster usw.
http://www.gothaer.de/de/zg/pk/pkp/haftpflichtversicherung/hausundgrundbesitzerhaftpflichtvers/pdhausundgrundbesitzer/PKPDHausGrund_.htm siehe link zum versicherungsschutz
der eigentümer haftet für schäden die auf seinem grundstück dritten zugefügt werden. gern wird das beispiel von der alten oma bei glatteis angeführt.
dieses risiko kann man durch eine gebäudehaftpflichtversicherung abfedern. die ist auch auf die mieter umlagefähig, wenn es so im mietvertrag vereinbart wurde.
Jeder Eigentümer haftet für Schäden die durch sein Haus/Grundstück anderen gegenüber entstehen, z.B. wenn jemand, da nicht ausreichend Schnee geräumt wurde, vor dem Haus ausrutscht und sind verletzt. Oder wenn ihm ein Ziegel auf den Kopf fällt, weil dieser lose war (nicht zu verwechseln mit Sturmschäden, da ist es die Gebäudeversicherung, die den Schaden am Haus zahlt). Er darf die Kosten hierfür auf die Mieter umlegen.

das sagt das Wort doch schon HAUS-haftpflicht - für das Haus des Vermieters. Für Beschädigungen des Laminats etc. wird die bestimmt nicht aufkommen.
Falls Du einen Schaden verursacht hast, dann springt die Haftpflicht ein.
Aber auch nur wenn er eine Privathaftpflichtversicherung mit Mietsachschäden hat!
Eine Erfindung Deines Vermieters, um Dich zur Kasse zu bitten.
Es gibt eine Hausversicherung (Wasserrohbruch, Feuer, Hagel, Sturm, etc.) und eine Hausratversicherung (die bezieht sich auf Deine Wohnung). Ich weiss nicht, ob die Hausversicherung umgelegt werden darf.
albatros am 18. Oktober 2009 16:22 Du hättest besser geschwiegen, deine Antwort ist falsch.
schließe mich an - keine hilfreiche Antwort
Haesilein1951 am 18. Oktober 2009 17:10 schließe mich ebenso der Antwort von Albatros an.
albatros kennt sich aus im mietrecht und bei versicherungen.
die antwort ist geraten, sowas hasse ich. entweder weiß jemand etwas oder er schreibt klar dass er es nur vermutet.

Es gibt nur die Hausratversicherung oder eben die Mieterhaftpflichtversicherung. Du solltest einfach eine Privathaftpflichtversicherunge abschließen, in der Mietsachschäden eingeschlossen sind, dann hast du solche Dinge, wie Schäden am Laminat oder der gemieteten EBK mitversichert.
moon73 am 18. Oktober 2009 15:15 Ach du meinst wohl die Immobilienhaftpflichtversicherung? Diese Kosten darf der Vermieter auf die Mieter umschlagen, aber du selbst hast von der Versicherung nichts.

wenn z.B. eine Dachziegel herabfällt und einen parkenden PKW beschädigt!
neee, das ist z.B wenn ein Ziegel vom Dach fällt und auf einen Passanten oder ein Auto fällt. Wenn du das Laminat kaputt machst, muß das deine eigene Privathaftplicht oder Hausratversicherung zahlen

Da es beim Kommentar nicht reinging, dieses als Ergänzung zu meiner Antwort bzw. meinem Kommentar: Ich habe mich nun mal schlau gemacht und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass diese Versicherung für private Haus- und Grundstücksbesitzer zutrifft. Dazu nachfolgender Text aus dem Internet. Ich war davon ausgegangen, wie es bei meinem Vermieter geregelt ist (Wohnungsbaugesellschaft mit tausenden Wohnungen). Dort sind „Gebäudeversicherung“ und „Haftpflichtversicherung“ als zwei getrennte Versicherungen aufgeführt. Dementsprechend hatte ich mich daran in meiner Antwort orientiert. Im Prinzip ist es aber das gleiche. Nun das Zitat:
Haushaftpflichtversicherung und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Wer ein Haus oder Grundstück besitzt ist eventuell haftbar mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen, sollte sich ein Besucher oder Passant auf dem Haus bzw. Grundstück verletzen. Eine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt diese Schäden in vielen Fällen ab. Für Schadensfälle im eigenen Haus oder Grundstück haftet der Eigentümer. Etwa 54.000 Schadensfälle jährlich werden von den Versicherungen über die Haushaftpflichtversicherung bzw. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung reguliert. Unter Umständen können auf Haus oder Grundstücksbesitzer hohe Forderungen zukommen, sollte sich ein Besucher oder Passant schwer verletzen und bleibende Schäden davontragen. Er muss dann eventuell für Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder eine Rente lebenslang aufkommen. Dafür haftet er mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft für Sie ob Sie für den Schaden überhaupt verantwortlich sind und wehrt auch für Sie dann unberechtigte Forderungen ab. Allerdings brauchen nicht alle Haus oder Grundbesitzer eine Haushaftpflichtversicherung und eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Haben Sie nicht vermietet und wohnen nur Familienangehörige im Haus ist es in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Sie sollten sich aber bei ihrem Berater informieren ob dies mit abgedeckt ist, denn bei ganz alten Privathaftpflichtversicherungen ist es möglich, dass dies nicht mit im Vertrag enthalten ist. Wer vermietet ist gut beraten eine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu haben. Die werden meist nach der Bruttojahresmiete berechnet und ist bei einer Miete von zum Beispiel 10.000 Euro im Jahr oft nicht teurer als 50,– Euro im Jahr. Achten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme.
@albatros also ich gebe deiner jetztigen antwort recht ist ja das was ich oben erklärt habe mit link.....aber definitiv sind das zwei separate versicherungen.
um es für einen laien der mit versicherungen wie den fragesteller zu erklären, eine hausversicherung= wohngebäudeversicherung sichert das haus ab des eigentümers gegen schäden, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert den eigentümer (meistens auch der VN) vor schadensansprüchen dritter ab (die gefahren sind ja oben beschrieben)
dies ist ähnlich anzusehen wie beim normalen kunden Hausrat und haftpflicht vom sinn her, dass eine sichert sein eigentum ab und das andere ihn vor ansprüchen dritter wenn er einen schaden verursacht
oder bei einer firma eine betriebshaftpflichtversicherung und eine sachinhaltversicherung (sachinhaltversicherung=geschäftsversicherung)ähnlich

Die Haus-Haftpflicht ist fürs Haus zuständig nicht für deine Wohnung
Adel95 am 18. Oktober 2009 15:11 genau!
hi albi ;) meinst du nicht es ist eine grund und hausbesitzerhaftpflicht weil ich hatte in der letzten zeit mehrere solcher policen---> haushaftpflicht also nicht wohngebäude wie du es meinst....
Eine "Haushaftpflicht"-Versicherung kenne ich nicht, kann also dazu nichts äußern.
Was albatros da im ersten Kommentar meint ist nicht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (so heisst die richtig) sondern die Wohngebäudeversicherung. Diese tritt bei Leitungswasser-, Sturm- und Feuerschäden ein. Die von Dir genannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert gegen Haftpflichtschäden, die durch oder im Bereich von Häusern sowie Grund und Boden entstehen (z. B. herunterfallende Dachziegel).
@gasdriver das habe ich doch geschrieben....omg...also er hat eine wohngebäudeversicherung beschrieben ich eine haus und grundbesitzerhaftpflicht fakt ist der fragesteller schreibt ja--------hier was ist eine haushaftplichtversicherung? und das ist meiner meinung nach eindeutig die von mir erklärte versicherung siehe unten mit link da eine wohngebäudeversicherung keinerlei haftpflichtansprüche deckt, sondern nur den inhalt des hauses gegen bestimmt gefahren deckt....glaub mir ich bin seit jetzt fast 7 jahren in der branche und weiß genau wovon ich rede, denn ich habe diesen begriff auf mehreren dutzend policen gelesen. eine wohngebäude ist definitiv keine haushaftpflicht