Jemand sprach letztens davon, ich konnte nichts mit dem Begriff anfangen?
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Eine Härtefallscheidung ist, wenn es einem der beiden Partner unzumutbar ist, noch weiterhin verheiratet zu bleiben, z.b. wenn man geschlagen oder vergewaltigt wird. Wenn solch ein Härtefall gegeben ist, kann die Ehe mit sofortiger Wirkung geschieden werden, ohne Einhaltung von dem gesetzlichen Trennungsjahr.

Härtefallentscheidungen gibt es auch in anderen Bereichen, z.B. Sozialhilferecht, beim Arbeitslosengeld, im Krankenversicherungsrecht ... Ähnlich wie es Natascha beschreibt, gibt es auch dort besonders sozial schwierige Fälle, die dann auch im Rahmen einer sog. Einzelfallprüfung und unter Ausschöpfung des sog. Ermessensspielraumes entschieden werden können. Sie werden dort aber z.T. anders bezeichnet. LG