Antworten (5)
-
2Antwort von
bitmapbitmap
Die weibliche Form lautet „Freifrau“ (Baronin), für eine noch ledige Tochter eines Freiherrn „Freiin“ (Baronesse).
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiherr
-
Diese Frage
Diese Frage teilen