Guten Tag,
ich würde gerne wissen wie das mit der Eidesstattlichen Erklärung funktioniert. Ich habe Schulden von ca 11000 Euro und kann dieses nunmal nicht abbezahlen, nun wurde mir geraten die Erklärung abzugeben. Nun die Fragen :
Von welchem Zeitraum reden wir? 6 Jahre hab ich mal gehört stimmt das denn?
Ich bezahle momentan noch etwas auf Raten ab, wird mir das dann erlassen oder muss ich den Gegenstand dann wieder zurückgeben? Während dem Zeitraum darf ich nichts auf Raten bezahlen das stimmt doch oder ?
Was darf ich für ein Einkommen haben, bzw ab wieviel wird mir etwas abgezogen?
Darf ich noch sachen bei Ebay verkaufen?
Darf ich überhaupt noch Verträge abschließen? Handyvertrag .z.b. oder Internet ?
Ich freu mich auf die Antworten.
Lg Sinisa

Ich würde mich nicht wegen 11000 Euro in die Privatinsolvenz stürzen. Es bedeutet immer unter der Pfändungsgrenze zu leben und das die nächsten 6-7 Jahre. Keine schöne Aussicht, deshalb würde ich dir empfehlen deine Schulden zu ordnen und zu regeln. Man kann schon mit ein paar richtigen Briefen, die ganzen Schulden, den verfügbaren Monatsrate anpassen. Auf alle deine Fragen bekommst du hier die Antwort: http://www.ohne-schulden-leben.com/sokommensieausdenschuldenraus.html Sehe auch meine anderen Antworten an, dort findest du ein paar Briefvorlagen. Ich hoffe ich konnte dir helfen und meine Antwort hilfreich bewertest.
Ich glaube, viele verwechseln hier die Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) mit der Privatinsolvenz! Vereinfacht kann man die Eidesstattliche Versicherung als Vermögensaufstellung bezeichnen, da ja der Gläubiger, auf dessen Veranlassung das Ganze gemacht wird, auch wissen will, ob du wirklich nicht zahlen kannst. Zum Vermögen gehören übrigens auch Einnahmen, wie bei Ebay-Verkäufen, die dann dem pfändbaren Einkommen zugerechnet werden.

Die EV einfach so abgeben ist Quatsch, normalerweise verlangt ein Gläubiger das, wenn der Versuch einer Pfändung erfolglos war.
Vor der Pfändung also alles kostbare Bewegliche wegschaffen, dann kann der GV kommen, und dann kann die EV verlangt werden, Wochen später. Dafür muss der Gegner ja erstmal Geld hinlegen.
Das Gute ist, danach hast Du mindestens 3 Jahre* 'Ruhe'. Auflagen irgendwelcher Art sind damit nicht verbunden. Du begehst auch keinen Betrug, wenn Du in der Spielbank 10 Tausender gewinnst und das niemandem mitteilst!
Nur wenn Dein Lebensstil auffällig toll ist, könnte es Schwierigkeiten geben und der Verdacht auftauchen, bei Dir sei doch noch was zu holen!
Das Schlechte an der EV ist, man hat hinterher praktisch kein Konto mehr, kein Auto und ist eigentlich geschäftsunfähig - macht aber nichts, wenn man jemand kennt, der sein Konto f. Deine Geschäfte zur Verfügung stellt.
Das ist aber kein Dauerzustand ...

Soso, 11 Kg Schulden und nich zahlen wollen können oder möchten. Und - Ebayverkauf - logisch alles privat. Immer schön am FA vorbei logisch, die Großen machens ja vor. Und jetzt Tipps haben wollen. Kannst ja mal ne EV abgeben. Am besten machste gleich ne Privatinsolvenz bei 11.000 Kröten.
ja..und am besten eine neue Kreditkarte noch obendrauf.Klasse Antwort! Daumen hoch!
Was ist denn der unterschied zwischen der EV und der Privatinsolvenz ? is der Zeitraum dort denn der selbe? Wäre nett wenn mir jemand die Unterschiede mal grob ohne fachdeutsch auflisten könnte !
Lg Sinisa
Du darfst dann nix mehr-hast nix mehr und kriegst nix mehr.Keine Ec-Karte kein Dispo,kein Handy. Nullo. Alle Lampen leuchten dann bei Dir auf Rot. Und Ebay kannst Du leider auch vergessen

Eine eidesstattliche Versicherung (Erklärung) dient der Beteuerung der Richtigkeit einer Aussage, also der Glaubhaftmachung.
§ 294 ZPO "Glaubhaftmachung (1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides Statt zugelassen werden.
Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar.
§ 156 StGB "Falsche Versicherung an Eides Statt Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Du solltest Dich an einen Professionellen wenden. Komme jetzt nicht auf den Namen der Mittwochs immer bei RTL diese Schuldensendung macht. Verträge darfst Du auf keinen Fall mehr abschließen, das wäre Betrug
Die wird gemacht, damit Deine Gläubiger über Deine Wirtschaflichen-Verhältnisse bescheid wissen! Um eventuell Pfänden zu können! Bestellen auf Raten darfst Du dann nicht mehr! Würdest Dich strafbar machen!

Die Eidesstattliche Erklärung musst du sogar abgeben, wenn du nicht zahlen kannst. Damit wird der Gerichtsvollzieher auf dich zukommen.

Früher nannte man das Offenbarungseid. Du versicherst an Eides statt, dass du nichts besitzt. Aber wegen was nä herem kannst sicher googeln.

Die Abgabe der EV solltest du vermeiden, damit erreichst du nur, dass die Gläubiger deine Konten pfänden und beim Arbeitgeber pfänden (auch wenn du kein Geld hast, das ist den Gläubigern egal),
was du meinst ist die PrivatInsolvenz.
Da bist du nach 6 Jahren von deinen Schulden befreit, aber den ganzen Ablauf solltest du dir von einer Schuldnerberatungsstelle erklären lassen. Die helfen dir dann auch beim Antrag der PI.
http://www.sozialleistungen.info/con/themen/privatinsolvenz.html
WEnn du in der Inso bist, bekommst du keine Verträge mehr und darfst nichts mehr auf Raten oder Kredit kaufen. Dir allein bleiben ca. 950 Euro zum Leben.
Ich versteh das jetzt aber nicht genau was ist der unterschied zwischen der Privatinsolvenz und der EV ??? Darf man bei beidem keine Verträge mehr abschließen? Kannst du mir die unterschiede vieleicht mal erklären hab es zwar mal nachgegoogelt aber ich werd aus den artikeln nicht schlau.
EV: Diese können die Gerichtsvollzieher auf Antrag eines Gläubigers von Schuldner verlangen. Sie hat zum Ziel, die gesamte Vermögenssituation offen zu legen. Falschangaben werden dabei strafrechtlich verfolgt. Angeordnet werden kann eine eidesstattliche Versicherung bereits im Rahmen eines erfolglosen Vollstreckungsversuches in der Wohnung der Schuldner. Meist geschieht dies, wenn nicht genug pfändbare Gegenstände vorhanden sind, die Durchsuchung der Wohnung durch Gerichtsvollzieher verweigert wird oder trotz Ankündigung wiederholt niemand in der Wohnung anzutreffen ist.
Privatinsolvenz: Es läuft in folgenden Stufen ab: 1. außergerichtliche Schuldenregulierung 2. gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren 3. vereinfachtes Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung Können sich beide Parteien nicht außergerichtlich einigen, können Schuldner beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Dazu ist von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle bzw. einer geeigneten Person(z.B. Anwältin/Anwalt) schriftlich zu bestätigen, dass eine Einigung mit den Gläubigern während der letzten sechs Monate vor Antragstellung bei Gericht nicht zustande kam.