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Was ist eine Bankbürgschaft? - Mietwohnung...

gefragt von Romero am 13.05.2009 um 8:59 Uhr

Hallo! Ist hier zufällig ein Bankkaufmann?? Was genau ist eine Bankbürgschaft? Für eine Mietwohnung... . Gibt es da verschiedene Varianten/Möglichkeiten? Jeder erzählt etwas anderes. Teilweise wissen die anscheinend die Mitarbeiter der Banken nicht was los ist. Muss man das Geld haben? Wofür brauche ich dann noch einen Bürgen? Wenn ich das Geld eh habe? Vielen Dank!


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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 13. Mai 2009 09:02
1x
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Die Bankbürgschaft ist eine Alternative zur Kaution und gibt dir einen finanziellen Spielraum, weil du kein Geld hinterlegen musst.
.
Für den Vermieter dient es als Sicherheit gegen Mietausfälle, da er sich im Falle der Nichtzahlung direkt an die Bank wenden kann.
Von der bekommt er dann das Geld.
.
Die Bank bürgt also insofern für dich.
.
Das lassen sie sich jedoch gut bezahlen.
Bsp. Sparkasse: 55 Euro einmalige Gebühr und 3% von der Bürgschaft.
Und das jedes Jahr, weil die Bürgschaft nur ein Jahr Gültigkeit hat.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 13. Mai 2009 09:08

einwandfrei


anonym
beantwortet von anjanni am 13. Mai 2009 09:01
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Der Vermieter kann eine Kaution oder eine Bürgschaft verlangen.

Bei der Kaution legt der Vermieter das Geld unter seinem Namen an.

Bei der Bankbürgschaft legst Du das Geld unter Deinem Namen an. Die Bank wird Dir keine Bürgschaft geben, wenn Du kein Geld hast und auch kein ausreichend großes Einkommen.

Es kann auch eine andere Person bürgen - bei der nicht überprüft wird, ob sie das Geld hat.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 13. Mai 2009 09:03

Bei der Bankbürgschaft muss ich doch kein Geld anlegen.

Kommentar von anjanni am 13. Mai 2009 09:42

Okay - aber die Bürgschaft bekommst Du nur unter gewissen Voraussetzungen...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 13. Mai 2009 09:14
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Die Bankbürgschaft ersetzt die bar zu leistende Kaution. Der Vermieter glaubt, dass die Bank, bevor sie eine solche Bürgschaft herauslegt, die Bonität des Mieters geprüft hat. Bei einem "Miesepeter" würde sie sich nicht verbürgen. Erfahrungsgemäß sind solche Kleinstbürgschaften durch die damit einhergehenden jährlich wiederkehrenden Avalprovisionen aber inzwischen viel zu teuer geworden. Auch aus Gründen der Praktikabilität, bezogen auf den Ausweis der Zinsabschlagssteuer, sollte man das gut alte Mietkautionssparbuch mit einer Verpfändungserklärung dem Vermieter anstelle einer Barkaution übergeben. - Nur Vorsicht, auch hier sind manche Banken inzwischen gierig geworden und verlangen für die Ausfertigung eines solchen Mietkautionssparbuches im Zusammenhang mit der Verpfändungserklärung eine Gebühr bis zu Euro 30 einmalig.


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