binka am 06.03.2009 um 19:34 Uhr
Wir sind im Dezember in eine neue Wohnung gezogen und den neuen Vermieter darüber informiert das wir mit einem Labrador einziehen. Heute kam ein Brief in dem stand, dass sie unseren Hund nun durch die Fenster gesehen hat und das er kein "Wohnungshund" ist! Was ist denn ein Wohnungshund?
Völliger Quatsch!!! Es gibt keine Regeln, die besagen was ein "Wohnungshund" ist. Bei einer Dogge oder einem "Kampfhund" könntest du eher Probs kriegen. Solange nichts im Mietvertrag steht, bekommst du Recht. Schließlich wußte er auch von Anfang an, dass du mit Labby einziehst. Grundsätzlich ist fast jeder Hund für die Wohnungshaltung geeignet! Hauptsache, du gehst genug mit ihm raus und er bellt nicht den ganzen Tag. Gerade Labbys sind durch ihr gutmütiges Wesen bestens geeignet, da sie schnell Freunde finden. Du kannst auch versuchen entweder positive Stimmen von den anderen Mietern schriftlich einzuholen oder einfach deinen Hund dazu zu bringen das Herz deines Vermieters zu erobern. Dürfte bei einem gut erzogenen Labby doch kein Prob sein. Ich stand kürzlich selbst vor dem Problem der Wohnungssuche und das mit 2 Hunden (Labby und Labby-Windhund-Mix). Wenn ich gesagt hab "Es ist ein Labby und ein -Mix" kam sofort postwendend "Aber das sind doch so große Hunde, ne die wollen wir nicht" Ich hab meine Hunde dann immer zu Besichtigungen mitgenommen. Ich finde die nicht groß, jeder Schäferhund ist größer. Und dann habe ich auch ne Wohnung bekommen. Die sollen doch froh sein, dass man eben nicht mit so einem kleinen, hyperaktiven Kläffer einzieht, sondern mit 2 ruhigen Schlaftabletten. Meine Hunde hört und sieht man den ganzen Tag nicht. Mein Mix bellt nur, wenn es wirklich sein muß. Dadurch hat sie mir in der alten Wohnung mal einen Einbrecher verjagt und schon hatte sie eine Lobby. Auch ein Argument für deinen Hund (für den Vermieter und die Mitbewohner) Viel Erfolg!!! Lass dich nicht vergraulen. Allerdings würde ich mir alsbald eine neue Wohnung suchen: Auf das Wort deines Vermieters kannst du anscheinend nicht zählen und das kann ein größeres Prob werden...

ein Kampfhund, der in die Hosentasche passt..
Chihuahua, Yorkshire, Spitz etc..lso die kleinen Tierchen

Der Vermieter setzt wahrscheinlich Wohnungshund mit Schosshund gleich und meint damit einen kleinen "pflegeleichten" Hund der nicht schmutzt und nicht bellt und eher der Rasse Pudel angehört. Ein Labrador ist für ihn wahrsch. eher ein Haus- und Hofhund/Wachhund/Kettenhund =gefährlich, laut, frisst viel und stinkt und knurrt den Vermieter an...
vor allem bellen kleine Hunde ja auch so wenig! Sarkasmus aus Die Vermieter sind einfach nur dumm und blöd.

Aussitzen! Auf keine Fall antworten! Obwohl, im Vertrauen gesagt, Labradore sind mir zu verfressen. Ich wäre ein Wohnungshund, aber man lässt mich nicht.
hat dein vermieter keine anderen sorgen? solange du dir keinen wolf oder ein anderes wild-raubtier in deiner wohnung hältst, kann er nix machen.ausserdem ist der labrador ein anerkannter familienhund!
kleine Hunderasse
so ein Quatsch!!! Wer keine Ahnung hat, sollte lieber auf Nuhr hören !!!

hund der für Wohnung offiziel geignet ist
binka am 6. März 2009 19:36 und das wäre? ist ein labrador nicht ein Familienhund?
giovanni10 am 6. März 2009 19:37 Familienhund ist er schon ,aber ich weiss wirklich nicht ob er ein Wohnungshund ist..
giovanni10 am 6. März 2009 19:40 stell mal ne neue frage,irgendjemand hier kann es mit sicherheit sagen
ist er definitiv!!! Ich lebe seit 8 Jahren mit meiner Labby-Dame in einer Wohnung und sie ist mit Abstand der angenehmste Hund in der Wohnung den ich in 30 Jahren Hundehaltung hatte.

vielleicht ein kleiner bis ca. 40 cm. ich hasse diese hundefeindligkeit!

der spinnt,Hund ist Hund und heute hat man in der Stadt keine Herden-Rudelhaltung mehr,sondern Hund in Wohnung:

französische bulldoggen die brauchen auch nicht viel auslauf und sind auch total süüüüüüß!

Machen kann er eh nichts. Er hätte ja gleich was gegen den Hund sagen können als ihr ihm Bescheid gegeben habt.

Meines Wissens gibt es keine rechtlich anwendbare Definition für einen "Wohnungshund", für deinen Vermieter ist es dein Labbie aber wahrscheinlich nur auf Grund seiner Größe nicht. Ich kenne das Problem von einem unserer Welpenkäufer (Bobtail!), der sogar vor Gericht gezogen ist, weil er den Hund "abschaffen" sollte. Er hatte übrigens Recht bekommen, da sein Vermieter den Begriff "Wohnungshund" im Mietvertrag nicht genau definiert hat, z.B. durch Angabe von Rückenhöhe, Rassen etc.