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Was ist ein "wichtiger Grund", aus dem man als Mieter den Vertrag jederzeit kündigen kann?

gefragt von KickerStar am 20.02.2007 um 19:41 Uhr

Wenn der Mieter etwa unerwartet in ein Pflegeheim muss- wäre das ein so genannter wichtiger Grund?


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marxx
beantwortet von marxx am 20. Februar 2007 19:52
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Mieter können seit dem 01.06.2005 Mietverträge unabhängig von der Wohndauer mit einer dreimonatigen Frist kündigen.
In deinem Fall könntest du mit deinem Vermieter reden und ihm ggf einen sicheren Nachmieter vorschlagen. Vielleicht musst du dann nicht die Drei-Monatsfrist abwarten.


anonym
beantwortet von Rolfe am 20. Februar 2007 19:51
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Ein dringend erforderlicher Umzug ins Pflegeheim könnte ein Grund sein; die Gerichte haben so etwas schon für den Mieter entschieden. Ansonsten gelten erhebliche Gesundheitsschäden, z.B. Schimmelbefall, auch zur fristlosen Kündigung, wenn der Vermieter sich weigert, Abhilfe zu schaffen.


critter
beantwortet von critter am 20. Februar 2007 22:04
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Habs vor ein paar Monaten bei einer Freundin mitbekommen, deren Mutter ins Pflegeheim kam: Der Richter hat leider dem Vermieter den Rücken gestärkt, der wollte, dass die Mutter die Kündigungsfrist einhält.


albatros
beantwortet von albatros am 21. Februar 2007 11:03
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hallo klicker star, die vorstehenden antworten entsprechen nur zum teil der tatsächlichen rechtslage (bgb §§ 543 und 569). bei anstehendem umzug ins pflegeheim gilt trotzdem die gesetzliche kündigungsfrist von drei monaten, auch bei tod des mieters. in solchen fällen liegt es ganz im ermessen des vermieters wann und ob er einer früheren beendigung des mietverhälnisses zustimmt. also zunächst mit ihm sprechen und verhandeln. die vermittlung eines nachmieters wäre sicher förderlich im interesse beider parteien. ansonsten gelten lt. der genannten §§ des bgb die dort genannten umstände, die aber bei der fragestellung nicht relevant sind.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 20. Februar 2007 23:17
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Tod des Mieters! Sollen Angehörige die Miete weiter zahlen müssen?

Kommentar von Albrecht am 20. Februar 2007 23:52

Wie soll denn ein toter Mieter seinen Mietvertrag kündigen? Dies können nur die Erben oder der Vermieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters (Bürgerliches Gesetzbuch § 580).

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 21. Februar 2007 11:07

ja, es ist tatsächlich so, dass die erben die miete für die zeit der gesetzlichen kündigungsfrist (drei Monate) die miete zahlen müssen. es bliebe nur die möglichkeit, insgesamt das erbe auszuschlagen. das müssen dann aber alle erben, ansonsten haften dann wieder die verbliebenen erben für die mietzahlungen etc.


bosshog
beantwortet von bosshog am 20. Februar 2007 21:35
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dringender umzug würd ich auch sagen.


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Aus "wichtigem Grund" können Mieter und Vermieter ihren Vertrag jederzeit kündigen- aber was heißt das?
Wichtige Gesetzestexte rund ums Thema Miete sammelt der Beck-Text Mietrecht bei dtv, der auch das BGB-Mietrecht und das Wohnungseigentumsgesetz enthält (40. Auflage, 2005, 444 Seiten, 6,50 €, ISBN 3423050136). Eine Einführung in Rechte und Pflichten des Mieters gibt Norman M. Spreng in der Reihe „ARD Ratgeber Recht“, erschienen bei dtv nomos (2005, 234 Seiten, 8,90 €, ISBN 3423580704).

Noch umfangreicher ist das Mieterlexikon des Mieterbundes, das lexikalisch alle Fragen von Abmahnung bis Zweckentfremdung behandelt (2005, 666 Seiten, Verlag Mosaik bei Goldmann, 13 €, ISBN 3442166578).

Daneben befasst sich eine Broschüre des Deutschen Mieterbundes ausführlich mit dem Thema Kündigung & Mieterschutz (2004, 96 Seiten, erschienen im DMB-Verlag, 5,00 €, ISBN 3933091497). alt




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