Eine Freundin bekommt noch Geld von einem ehemaligen Mieter, sie hat jetzt das Urteil und der Richter sagte, sie solle sich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wegen des Arbeitslohns besorgen. Was ist das und wo bekommt sie den Beschluß?
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wird beantragt beim Amtsgericht -dort die Gerichtsvollzieherverteilerstelle-. Man benötigt hierfür -wenn z.B. der Arbeitslohn des Mieters gepfändet werden soll- die Adresse und die Kontoverbindung des Arbeitgebers. Es gibt hierfür auch Formulare im Internet. Der Beschluß wird dem Arbeitgeber dann zusgestellt und der Arbeitgeber ist verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns dann auf das Konto deiner Freundin zu überweisen.

Unter Pfändungsbeschluss versteht man die staatliche Beschlagnahmung, um den oder die Gläubiger aufgrund von Geldforderungen zu befriedigen. Dazu werden zuerst meist Gegenstände beschlagnahmt. Das Vorgehen wird durch den Gerichtsvollzieher ausgeführt, der die Sachen entweder gleich wegnimmt oder das Pfandsiegel aufklebt. Das Pfandsiegel wird auch oft als Kuckuck bezeichnet. Um aber an das zu schuldende Geld zu kommen, besteht neben der Pfändung von Gegenständen noch die Möglichkeit die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen zu erhalten. Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden für öffentliche Forderungen Pfändungs- und Überweisungsverfügungen selbst, d. h. ohne Anrufung des Gerichts erlassen.