Ich hoffe ich habe das richtig geschrieben. Habe das heute an der Arbeit gehört. Aber ich wollte nicht nachfragen, da ich nicht am Gespräch direkt beteiligt war.
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Ich schätze, das war konkludentes Verhalten:
Die Begriffe Konkludentes Handeln, auch Schlüssiges Verhalten oder Konkludente Handlung (lat. concludere, einen Schluss ziehen) bezeichnen in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist.
Quelle: Wikipedia
Auf deutsch: Wenn ich vor einem Bratwurststand stehe, der für 1,50 EUR Würstchen verkauft und ich dem Verkäufer 1,50 EUR gebe, erhalte ich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Würstchen...
Das gehörte Fremdwort kann "konkludentes Verhalten" gewesen sein. In einem rechtlichen Zusammenhang bedeutet dies ein schlüssiges Verhalten, wenn aus den Umständen auch ohne ausdrückliche Willenserklärung ein Wille mit einer bestimmten Rechtsfolge ersichtlich ist. Dies kann z. B. das Hinlegen von Waren auf das Förderband an der Kasse oder das Einsteigen in ein öffentliches Verkehrsmittel sein.
Das Wort "konkludiert" (auch von dem lateinischen concludere) gibt es ebenfalls, auch wenn eine Zustammenstellung mit "Verhalten" nicht gebräuchlich ist. Die Bedeutung ist: abgeleitet, hergeleitet, geschlussfolgert.