was ist ein klientelwesen?

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Das Klientelwesen im antiken Rom bezeichnet die Einrichtung von Klientelstaaten (heute Satellitenstaaten genannt). Das waren Staaten die formal unabhängig waren aber politisch von Rom kontrolliert wurden. Die Klientelstaaten hatten ihre eigenen Herrscher, die aber keine eigenständige Außenpolitik betreiben durften. Außerdem waren die Klientelstaaten Rom Heerfolge pflichtig. Sie mussten Rom also im Falle eines Krieges unterstützen. Das Klientelreich war nicht vererbbar. Sollte der König oder die Königin sterben bzw. zurücktreten bestimmte Rom den Nachfolger. Hin und wieder waren auch einige Klientelstaaten tributpflichtig.

Das Klientelwesen ist die Gesamtheit der in Klientel-Verhältnissen bestehenden Beziehungen.

Eine Gruppe von Klienten bildet die Klientel (lateinisch clientela = Verhältnis des Klienten zu seinem Patron in Rom, Klientelverbindung; die Klienten selbst als Gesamtheit) von jemand, dem Patron (lateinisch patronus = Herr, Schutzherr, Vertreter]). Klienten (lateinisch clientes; Singular cliens = Schützling, Schutzangehöriger, Höriger; von cluere = hören, gehorchen) war bei den Römern eine Bezeichnung für freie Abhängige mächtiger römischer Bürger, der Patrone.

Die Klienten waren wirtschaftlich und privatrechtlich abhängig oder deutlich schwächer als ihr Patron, der einen höheren sozialen Status hatte. Die Bindungen der Klientelverhältnisse waren eine wichtige Erscheinung der römischen Gesellschaft. Eine große Anzahl von Klienten war Folge wie Grundlage von Macht.

Ein Kernbegriff des Klientelverhältnisses war Treue (fides). Es bestanden Verpflichtungen zu wechselseitigen Leistungen. Treue bedeutete dem Anspruch nach unter anderem Fürsorge, Schutz und Versorgung.

Der Klient befand sich in einem Treuverhältnis (in fide) zu einem Patron oder anders formuliert unter seinem Schutz.

Als Gegenleistung für Schutz und Rat waren Klienten verpflichtet, ihm im Notfall finanziell auszuhelfen, und von Klienten wurde erwartet, dem Patron Achtung zu erweisen und durch seine Gegenwart Schutz zu gewähren, indem er sich zur morgendlichen Begrüßung (salutatio) in dessen Haus einfand oder ihn auf das Forum begleitete.

Ursprünglich wurde der Klient von seinem Patron in Rechtsfragen beraten und vor Gericht vertreten.

In der späten römischen Republik lockerte sich das Verhältnis.

Mit der Ausweitung des römischen Reiches (Imperium Romanum) weiteten sich die Klientelen (lateinisch clientelae) auch auf die Städte Italiens sowie auf Personen, Gemeinden, Völker und Herrscher außerhalb Italiens aus. Die Beziehung Rons zu seinen Verbündeten wurde teilweise mit Hilfe von Bezeichnungen der Verhältnisses zwischen patronus und cliens sprachlich erfaßt, wobei die Metapher eine die Abhängigkeit wie auch die moralische Verpflichtung überbewertende Vorstellung erwecken kann.

Einzelne Mächtige, die eine umfangreiche militärische Befehlsgewalt erhalten, gewannen in Form einer Heeresklientel eine Massenklientel.

In der Prinzipatszeit monopolisierte ein Einzelner, der princeps („Erster“; Titel römischer Kaiser), alle politisch wichtigen Klientel-Beziehungen. Zu seiner Klientel gehörten seien Freigelassenen, die städtische Plebs, die Soldaten des Heers und der Flotte und Angehörige der provinzialen Oberschicht.

Nachschlagewerke zur Antike und Bücher über die Geschichte Roms in der Antike enthalten Informationen über das Klientelwesen, z. B:

A.[ndrew] W.[illiam] Lintott, cliens, clientes. In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 3: Cl - Epi. Stuttgart ; Weimar, Metzler, 1997, Spalte 32 - 33

Jochen Bleicken, Geschichte der römischen Republik. 6. Auflage. München : Oldenbourg, 2004 (Oldenbourg-Grundriss der Geschichte ; Band 2), S. 14 – 15, S. 20 - 21 und S. 120 – 121

Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik : Grundlagen und Entwicklung. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh. 8. Auflage, 2000 (UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher, 460), S. 23 - 41