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Antwort von aramas05 14.01.20102 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Das Kartellamt ist das einzige Amt, das eine Monopolstellung zur Verhinderung von Monopolstellungen hat
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Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist. Der Schutz des Wettbewerbs ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. Denn nur ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet größtmögliche Wahlfreiheit und Produktvielfalt, damit Verbraucher ihre Bedürfnisse stets befriedigen und Unternehmen ihre Angebote stets optimieren können.
Kommentar von uhrenfreak63 24.07.2012bella8 - das sollte man meinen! Es stellt sich aber heraus, dass wenn man sich an das Kartellamt mit einem Wettbewerbsproblem wendet, man entweder die Antwort bekommt - dafür sind wir nicht zuständig... und wenn man bei der zuständigen Stelle ist, nicht mal eine Antwort bekommt! Meine Meinung ist, dass das Kartellamt zum Schutz der Wettbewerbsgegner da ist! Schutz bekommt der Große! Der Kleine wird mit Wettbewerbsverstößen vernichtet und kann nichts dagegen tun! Meiner Meinung nach sollte man mit der Augenauswischerei aufhören und solche Ämter schließen!
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Die passen auf, dass es einen freien Wettbewerb auf dem Markt gibt. Wenn es zum Beispiel irgendwann nur noch einen Schokoladenhersteller gibt und der dann 30€ für eine Tafel verlangt, weil er das Monopol hat, dann greift das Kartellamt ein. Das kann dann zum Beispiel den Hersteller "zerschlagen", sodass die Firma in zwei neue Firmen aufgeteilt wird. Diese beiden Firmen stehen dann wieder in Konkurrenz zueinander und es gibt wieder normalen Wettbewerb.
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Antwort von pinkpinguin 14.01.2010
Das Kartellamt ist eine vom Staat gestellte Behörde,das dafür sorgt,dass große Unternehmen nicht die kleinen "verschlingen",sprich übernehmen.
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Wie treffend formuliert. DH