Der Gewerbeertrag ermittelt sich nach dem Gewinn lt. EStG bzw. KStG + Hinzurechnungen (§8 GewStG) - Kürzungen (§9 GewStG)
Der so ermittelte Gewerbeertrag wird auf volle 100€ abgerundet und um einen Freibetrag in Höhe von 24.500€ (§ 11 (1) GewStG) vermindert. Dadurch erhält man den steuerpflichtigen Gewerbeertrag welcher für die Berechnung der festzusetzenden Gewerbesteuer benötigt wird. Lg

Der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben).
Ausführlicher: www.klicktipps.de/gewerbe2.php#buchhaltung