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Was ist ein "gesetzlicher Erfüllungsort" und "vertraglicher Erfüllungsort"?

gefragt von XxSamuraiGirLxXXxSamuraiGirLxX am 05.12.2007 um 17:23 Uhr

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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 5. Dezember 2007 17:25
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Hast du kein Google??

Kommentar von 02422ade37741b83744f258c69122cb9smallXxSamuraiGirLxX am 5. Dezember 2007 17:34

ja!!wofür gibts denn gutefrage. net????? verdammt nochmal!!

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 5. Dezember 2007 18:35

Du musst unterscheiden ob du nur eine Rat willst, dafür ist GD da oder ob du nur Wissen abfragst. Dafür gibt es Wikipedia und Google.

Außerdem ein Samurai flucht nicht. Hai Wakari masu.


Luise
beantwortet von Luise am 5. Dezember 2007 17:26
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Eben, Edgar Niklaus hat voll Recht. DH. http://www.pbueche.de/wissen/bs/awl-kv.pdf


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 5. Dezember 2007 18:17
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@S-Girl: Du mußt wirklich Lernen lernen und nicht aufs Internet in allen Lebenslagen hoffen.

Deine Frage zeigt, daß Du Dir leider nicht vorstellen kannst, daß im Rahmen der Gesetze es auch noch vertragliche Freiheiten für andere Festlegungen des Erfüllungsortes gibt. Denk' mal kurz nach, welche und warum. 15 Minuten. Schaffst Du noch!

Und bei den Tags mußt Du Dir endlich mal fragenbezogene Tags einfallen lassen. Sonst helfen Sie niemanden später!


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