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was ist ein gerichtsvollziher? was tut er?dankeee

gefragt von iskenderli am 10.09.2009 um 8:38 Uhr

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Schlachtwerk
beantwortet von Schlachtwerk am 10. September 2009 08:39
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der nimmt dir deine sachen weg wenn du gewisse dinge nicht zahlen kannst


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 10. September 2009 08:41
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Ein Gerichtsvollzieher wird vom Gericht beauftrag, alle Wertgegenstände bei dir einzuziehen, sprich zu beschlagnahmen. Er hat besondere Recht. Kann z.B. mit Hilfe der Polizei die Wohnung öffnen, wenn Du nicht aufmachst. Er wird Dich vorladen, die eidesstattliche Erklärung abzugeben und eine Aufstellung Deiner Besitztümer anfordern. Du musst ehrlich und umfassend antworten. "Vergisst" Du etwas gibt es u.U. Bau.

Kommentar von iskenderli am 10. September 2009 08:46

und was ist wenn ich keine wertgegenstände habe und er nix pfänden kann!?

Kommentar von 39b31c1154f4eefbe3bffaa500c27189smallRedgirlfan am 10. September 2009 08:49

Dann nimmt er dir die eidestattliche versicherung ab, das würde ich aber an deiner stelle unter allen umständen vermeiden du kannst mit einen Gerichts vollzieher auch Monatsraten vereinbaren

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 10. September 2009 08:49

Dann geht er mit leeren Händen. Hast Du die Wertgegenstände vorher beiseite geschafft kriegst Du auch Ärger. Und wenn der Gerichtsvollzieher sein Kommen ankündigt ist der Gang zur Schuldnerberatung überfällig.

Kommentar von iskenderli am 10. September 2009 08:52

also das heisst wenn man nix hat was wertvoll ist geht er leer aus?? kann er an die sachen von familie z.b ran?

Kommentar von 39b31c1154f4eefbe3bffaa500c27189smallRedgirlfan am 10. September 2009 09:00

Kann er nicht aber du mußt trotzden eine Lösung finden und wenn rauskomtm das du Pfändbares bei seite geschaft hast gibts großen ärger, ich an deiner stelle würde versuchen ratenzahlung zu vereinbaren


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 10. September 2009 08:41
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Wenn Du etwas nicht bezahlst, kommt zuerst ein gerichtlicher Mahnbescheid. Widersprichst Du nicht, weil die Forderung berechtigt ist und zahlst auch nicht, dann kommt er und will das Geld eintreiben. Notfalls wird er pfänden und/oder einen Offenbarungseid von dir fordern.

Der vollstreckt also für den Gläubiger vom Gericht aus.

Bist Du zu Hause und machst nicht auf, kommt er nochmal. Dnach hat er das Recht die wohnung mit Polizei und Hausmeister zu öffnen.


Pantex
beantwortet von Pantex am 10. September 2009 08:42
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Der kommt, wenn man sich schon länger nicht um ausstehende Zahlungen gekümmert hat und auch der gerichtliche Mahnbescheid zu keiner Zahlung geführt hat.

Der Vollzieher prüft zuhause, welche Sachen pfändbar sind, und versieht sie mit einem Amtssiegel ("Kuckuck").


Sommerschnee
beantwortet von Sommerschnee am 10. September 2009 08:44
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Alles, was oben steht, stimmt. Nur hast du auch die Möglichkeit, mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung zu vereinbaren, und wenn du gleich etwas bezahlen kannst, sieht er vorläufig von einer Pfändung ab.


linguini
beantwortet von linguini am 10. September 2009 08:41
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der gerichtsvollzieher kommt vorbei, wenn du deine schulden nicht bezahlst.

er guckt bei dir zuhause nach, ob irgendwelche wertgegenstände vorhanden sind, mit denen zumindest eine teilschuld beglichen werden kann.


Redgirlfan
beantwortet von Redgirlfan am 10. September 2009 08:41
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Er treibt Schulden ein,


Leopold1990
beantwortet von Leopold1990 am 10. September 2009 08:41
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Wenn du offene Rechnungen nicht bezahlst und der Verkäufer dich verklagt, dann kann ein Gerichtsvollzieher zu dir kommen und das Geld mit Gegenständen (z.B. Häuser, Fernseher, etc.) natürlich auch mit Bargeld mit nehmen und somit die Schulden begleichen ;)

also pass auf dein Auto auf :D


Vollkornkeks
beantwortet von Vollkornkeks am 10. September 2009 08:44
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Salopp gesagt ist ein Gerichtsvollzieher ein "Schuldeneintreiber". Nur halt staatlich anerkannt und nicht so ein "Schlägertyp".

Wenn du Rechnungen vom Versandhaus (als Beispiel) nicht bezahlen kannst, kommt er dich besuchen und schaut sich in deiner Wohnung um, was er als Pfand mitnehmen kann. Wenn du bei nem Möbelhaus ne Re. von 3.000 Euro offen hast, zu Hause aber ne teure Ming-Vase stehen hast, kann er diese z. B. mitnehmen. Die wird dann gepfändet. Es gibt aber gewisse Dinge, die er dir z. B. nicht pfänden kann wie z. B. ein TV oder Radiogerät. Außer es ist einer von den neuen Flach-TV-Geräten. Hast du keine verwertbaren Pfand-Gegenstände zu Hause, kannst du einen "Offenbarung-Eid" (eidesstattliche Versicherung) leisten.


anonym
beantwortet von Morti am 10. September 2009 08:46
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