was ist ein baufenster?

4 Antworten

Im Bebauungsplan (bekommt man beim Bauamt) ist in das Grundstück eine strich-punktierte Linie eingezeichent. Das ist das Baufenster - in diesem Bereich muss das Gebäude stehen. Wenn der Bau eines Doppelhauses empfohlen wird, heißt das aber nicht, dass man das auch muss! Das steht dann aber auch Alles im Bebauungsplan.

Überbaubare Grundstücksfläche ist in Deutschland ein Begriff aus dem öffentlichen Baurecht. Er findet sich in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und ist Bestandteil der Festlegungen in einem Bebauungsplan (B-Plan). Gebräuchlich sind auch Bezeichnungen wie Baufenster oder Baufeld. Die überbaubare Grundstücksfläche ist derjenige Teil eines Baugrundstücks, auf welchem entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans und unter Beachtung der jeweiligen bauordnungsrechtlicher Vorschriften ein Bauwerk oder Gebäude errichtet werden darf. Diese Fläche wird im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellt und durch Baugrenzen sowie gegebenenfalls Baulinien (auch: Fluchtlinien) begrenzt. Die Form der zeichnerischen Darstellung ist in der Planzeichenverordnung (PlanzV) geregelt. Nur innerhalb dieser Grundstücksteilfläche darf das Gebäude mit dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung errichtet werden. Die Bebauungstiefe ist in diesem Zusammenhang die maximale Tiefe der überbaubaren Grundstücksfläche. Sie gibt an, wie weit ein Grundstück ab der das Grundstück erschließenden Straße "nach hinten" bebaut werden darf. Diese Festsetzungen sind für Hauptgebäude (d. h. ohne Nebengebäude wie z. B. Garagen) rechtsverbindlich.

Es bedeutet, dass unter Berücksichtigung aller Bauabstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen

(das ist das Baufenster, also die Fläche, in der gebaut werden kann),

eine Bebauung mit einem Doppelhaus zu empfehlen ist.