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Was ist ein angemessener Schadenersatz für einen gefällten Baum?

gefragt von kraeuterfee am 19.02.2007 um 22:11 Uhr

Mein Nachbar hat auf seinem Grundstück ein paar Bäume fällen lassen. Der Aktion ist leider auch eine ca. 40-jährige Buche auf meiner Seite der Grundstücksgrenze zum Opfer gefallen. Ich bin sicher, dass es keine Absicht war, denke aber trotzdem dass ich das nicht einfach so hinnehmen soll/muss? Was würdet ihr machen, bzw. was haltet ihr für eine angemessene Entschädigung. - Bisher haben wir ein sehr gutes nachbarschaftliches Verhältnis.


Reply


waldmeister
beantwortet von waldmeister am 20. Februar 2007 12:56
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ich würde nicht gleich mit der tür ins haus fallen u forderungen aufstellen. besser ist es ihn in ruhe ganz unverbindlich drauf anzusprechen. wenn er einen guten willen zeigen will, kommt er evtl selber mit einem vernünftigen angebot rüber. falls nicht, kannst dann immer noch oben genannte massnahmen ergreifen.

Kommentar von 00b109e35d80737b7a255a5c95e263b6smallwaldmeister am 20. Februar 2007 21:35

ich hab übrigens nicht abgewertet.


albatros
beantwortet von albatros am 20. Februar 2007 10:44
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hallo kräuterfee, da du gerne das bisherige gute verhältnis zu deinen nachbarn nicht gefährden willst, würde ich zunächst von ihnen verlangen, dass sie für ersatzpflanzung zu sorgen haben, incl. aller kosten die damit im zusammenhang stehen. auch sollten die nachbarn evtl. mal bei ihrer haftpflichtversicherung nachfragen, die müsste u. u. für den schaden aufkommen. wenn du sie aber auf jeden fall richtig rankriegen willst, würde ich erst mal bei der kommune nachfragen, ob sie eine fällgenehmigung hatten. in der regel hat ja jede kommune eine baumschutzsatzung die zwingend vorschreibt, dass das fällen zu beantragen und zu genehmigen ist. es drohen empfindliche Geldstrafen bis zu tausenden euros. Danach bliebe dann nur eine zivilklage wegen sachbeschädigung um schadenersatz zu bekommen. Aber dann wäre es wohl für immer mit dem guten verhältnis vorbei. also überleg, was dir wichtiger ist und gib den nachbarn auf jeden fall den tip mit der versicherung. die 40jährige buche hat sicher einen wert von mindestens 1000 euro.

Kommentar von 00b109e35d80737b7a255a5c95e263b6smallwaldmeister am 20. Februar 2007 13:02

klingt ein bisschen nach widerspruch find ich. du willst das verhältniss nicht gefährden, aber gleich eine ersatzpflanzung plus sämtl kosten VERLANGEN.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 24. Februar 2007 19:10

verlangen hätte wohl besser in anführungsstrichen stehen solle. ich meinte eigentlich, im gespräch diese möglichkeit erörtern, bevor dann mit kanonen geschossen wird.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. Februar 2007 11:37
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albatros hat das sehr schön dargestellt, nur bei den 1000 € Wertschätzung hat er deutlich zu tief gegriffen.

Es geht hier ja nicht nur um den Wert des Holzes, sondern um die Kosten für einen adäquaten Ersatz!

Eine 40jährige Buche zu ersetzen - soweit das überhaupt möglich ist - dürfte eher 20000 € kosten.


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