DesperateHousewife am 13.06.2007 um 12:10 Uhr
Hat irgendwas mit Riesterrente zu tun, ich verstehe nur leider nicht so ganz, was das genau ist.
Ein abgeleiteter Anspruch besteht dann, wenn derjenige nicht selbst berechtigt ist, einen Riestervertrag zu besparen.
Wenn der Ehegatte einen eigenen Riestervertrag bespart, darf dies auch der Ehegatte.
Das ist dann der abgeleitete Anspruch.