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Was ist eigentlich, wenn sich nur einer scheiden lassen will und der andere nicht?

gefragt von libelle am 27.12.2007 um 13:40 Uhr

Wird die Ehe dann trotzdem geschieden?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 27. Dezember 2007 13:41
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Nach Ablauf der vorgeschriebenen Trennungszeit, ja, dann wird die Ehe auch gegen den Willen eines Ehepartners geschieden.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 27. Dezember 2007 13:43

ergänzend: Durch die Weigerung kann die Scheidung erheblich in die Länge gezogen werden, aber verhindern lässt sie sich letztendlich dadurch nicht.


solf1
beantwortet von solf1 am 27. Dezember 2007 13:43
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Wenn du von zivilisierten Staaten sprichst: JA! Im Nahen und mittleren Osten sieht die Welt allerdings völlig anders aus..(für die Frauen zumindest) Gruss Solf

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 27. Dezember 2007 14:12

Ja, da stimme ich dir zu. Die meisten muslimisch geführten Staaten sind da sehr rigoros, obwohl das viel zu harmlos klingt, zumal für viele Frauen dort der Trennungs- und Scheidungswunsch einem Todesurteil gleich kommt.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 27. Dezember 2007 13:43
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Die Trennungszeit beträgt bei einvernehmlicher Scheidung 1 Jahr, wenn einer nicht will 3 Jahre, dann wird gechieden.


anonym
beantwortet von kbra01 am 27. Dezember 2007 14:11
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Früher nannte man Scheidung bei Einwilligung beider Ehepartner "Konventionalscheidung", die war dann nur noch ein formaler Akt (Einwohnermeldeamt, Standesamt etc.)

Bei "nicht einvernehmicher Scheidung" war der sogenannte "Sühnetermin" vorgeschrieben, wo beiden Partnern nochmals die Gelegenheit gegeben wurde, sich so richtig auszusulzen.

Wenn dann keine reumütigen, fremdgegangenen Ehemänner zu Kreuze kriechen wollten (oder umgekehrt), wurde ein Gerichtsverfahren eröffnet bzw. fortgeführt mit allen schmutzige Wäsche waschenden Konsequenzen, was sich über Jahre hinziehen konnte. Geschieden wurde dann aber doch. Zwangsehefortführung gibt es bei uns nicht.

Es gilt das "Zerrüttungsprinzip", was spätestens dann durch das dauerhafte Verlassen der Ehegemeinschaft und gemeinschaftlich angemieteten Wohnung untermauert wird. Heute sind die Zeiträume und Umstände etwas modifiziert worden dafür.


anonym
beantwortet von mesie am 27. Dezember 2007 14:07
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Hatte mein Freund erfahren müssen,als er seine 1.Ehe beenden wollte.Nach 3 Jahren ging das dann auch so,wie das nun genau mit Trennungsjahr geht,bitte erfragen.Ob das noch mit den 3 Jahren ist oder ob es auch bessere und schnellere Lösungen der Trennung gibt:es läßt sich alles über Anwälte klären.Besser natürlich:nicht erst heiraten,erspart viel Kummer und Sorgen und:Geld-aber das nur nebenbei..


Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 27. Dezember 2007 14:16

Sorry, aber den letzten Satz empfinde ich als absoluten Blödsinn. Rein finanziell gesehen sparen Ehepaare allein durch die Steuerklasse schon eine Menge Geld. Und was Kummer und Sorgen angeht: Wer bitte schön heiratet denn mit Scheidung als Ziel??? Kummer und Sorgen hast du auch, wenn du alleine lebst, und wenn du in einer Partnerschaft lebst, dann ist eine Trennung genauso schmerzhaft wie eine Scheidung.

Der Mensch kann krank werden, also schaffen wir den Menschen ab, oder wie?


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