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Was ist die Tätigkeit wenn man in einer Videothek arbeitet?

gefragt von wunderbaumchen am 25.08.2009 um 6:57 Uhr

Hallo Leute

sorry erstmal falls es diese Frage schon gibt und ich sie übersehen habe. Also die Frage oben sagt eigt schon alles. Ich bin momentan arbeitslos und hab in der Zeitung eine Anzeige gesehen, in der eine Videothek Schüler oder Studenten sucht als Aushilfe. Mich würd einfach interessieren was genau man da macht. Was meine Aufgaben sind. Usw. Ich denke ja mal nicht, dass es ein Problem ist dass ich weder Schüler noch Student bin, auch wenn in der Anzeige stand, dass sie Schüler oder Studenten suchen oder?

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Videothek x 78 Berufsbild x 10

majosandra
beantwortet von majosandra am 25. August 2009 07:05
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Du mußt Filme herausgeben, annehmen und darauf achten, daß sie in ordnungsgemäßem Zustand sind. Außerdem mußt Du kassieren, Überziehungsgebühren einfordern, Neukundenkarten ausstellen und eventuell Kunden beraten.

Der Hinweis auf Schüler und Studenten wird ein Anzeichen dafür sein, daß dort kein akzeptabler Lohn, sondern ehr ein Taschengeld ausgezahlt wird. Du wirst also vermutlich nicht Deinen Lebensunterhalt davon bestreiten können.


katti1980
beantwortet von katti1980 am 25. August 2009 06:59
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du musst evtl neukunden in die kartei aufnehmen videos/dvd ausgeben und annhemen diese wieder einsortieren


anonym
beantwortet von Moonie1970 am 25. August 2009 07:03
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Doch, kann schon ein Problem sein, dass du weder Schüler noch Student bist. Möglicherweise hast du irgendwann wieder Arbeit und kannst die Videotheks-Tätigkeit nicht mehr machen. Außerdem darfst du nur einen bestimmten Satz dazuverdienen als Arbeitsloser und das auch nur, solange es kein Hartz-IV ist. Schüler sind da "einfacher", weil es ihr einziger Job ist. Aus Arbeitgebersicht heißt das auch: bei Arbeitslosen muss noch Verdienstbescheinigung ausgestellt werden usw. So manchen ist das zu viel.

Kommentar von Simple_avatar3smallnati123 am 25. August 2009 07:05

wieso darf man bei hartz IV nichts dazu verdienen?

Kommentar von wunderbaumchen am 25. August 2009 07:06

Oh ja mist das kann natürlich sein. Ja ich bekomme Hartz IV... Also ich hab gehört man darf nen bestimmten Satz dazu verdienen und alles was drüber ist wird abgezogen. Das wären aber in meinem Fall trotzdem 160€ mehr als ich jetzt habe. Das mit der Verdienstbescheinigung stimmt natürlich. Ob ich da trotzdem mal nachfragen soll?

Kommentar von Simple_avatar3smallnati123 am 25. August 2009 07:08

ja na klar, geh hin und frag einfach nach.

Kommentar von Moonie1970 am 25. August 2009 07:09

Stimmt, sorry. Dürfen sie inzwischen. Aber nachfragen würde ich trotzdem mal, es kann nicht schaden und wer weiß, wofür es gut ist.

Kommentar von wunderbaumchen am 25. August 2009 07:31

Ja stimmt... nachfragen kostet nix.... danke euch


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 25. August 2009 07:30
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das könnte schon ein problem sein, da schüler und studenten bis zu 20 stunden sozialversicherungsfrei arbeiten dürfen.


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