meine verlobte wurde bedroht, und schon mehrfach beleidigt. als ich die betrefende person zur rede stellen wollte ist mir der kragen geplatzt und ich habe ihn zu boden gebracht. mit welche konsequenzen muss ich jetzt rechnen.
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Geldstrafe, solange du Ihn nicht schwer verletzt hast. (Anzeige vorrs.)
wenns nach mir ginge würdest du zum König gemacht werden

Wenn er dich angezeigt hat, bekommst Du ein Verfahren wegen Körperverletzung.

Wenn er dich nicht angezeigt hat mit keinen. Hat er dich angezeigt, ist das Strafmaß abhängig von vielen Faktoren. Bist du vorbestraft? Wie ist es zu den Bedrohungen gekommen? Wie bist du bisher damit umgegangen, bzw. deine Freundin? Ein solche Frage kann man nicht Pauschal beantworten. Du würdest ein evtl. Strafmaß aber bereits jetzt schon reduzieren, wenn du dich für die körperliche Attacke entschuldigst, am besten schriftlich.
seneca am 17. Dezember 2008 14:05 Wertet's die Staatsanwaltschaft als Offizialdelikt
Die Handschelle auch ohne Anklage klickt.
obiwana am 17. Dezember 2008 14:07 Nicht, wenn es nicht zu einem Polizeieinsatz kam. Dann weiß die Staatsanwaltschaft nichts von einem Offizialdelikt. Und auch dann klciken nicht unbedingt die Handschellen...auch wenn sich das mal wieder schön reimt, du Poet.
mit ner anklage wegen körperverletzung, je nachdem wie schlimm du ihn zugerichtet hast, aber im affekt wird die strafe wohl nicht zu hart
sachab13 am 17. Dezember 2008 14:01 Hört sich nicht nach Affekt an ;-)

Solange er Dich nicht anzeigt, mit keinen Konseguenzen.

Läuft eher auf eine Geldstrafe hinaus. Sollte der andere Verletzungen aufweisen, dann evtl. noch eine Bewährung (wenn du bereits auffällig warst).
mit keiner... aber nur, wenn du ihm sagst, dass er das nächste mal nimmer aufsteht :)

Finanziell hängt es ein wenig davon ab, wie lange der Niedergemachte sich auf Deine Kosten geschickt krank verhält. Ansonsten wäre es noch Körperverletzung und wird als schwerer Straftatbestand geahndet. Der Verletzte kann durch seinen Anwalt kostengünstig zu Deinen Lasten als Nebenkläger der Stasstsanwaltschaft auftreten und dann später seine Kohle (Schmerzensgeld etc. ) von Dir verlangen. Tip: Stelle es beim nächsten Mal etwas geschickter an!

Es kommt darauf an, ob Dich derjenige anzeigt. Und dann, ob Du selbst Vorstrafen hast.

ein tip von: gehe zur polizei und zeige denjenigen an, und zwar wegen: nötigung zur körperverletzung! das ist kein witz. funktioniert, dann passiert dir nicht viel!
obiwana am 17. Dezember 2008 14:12 Das ist ein Witz. Man kann doch niemanden Anzeigen wg. Nötigung zur Körperverletzung. Er könnte ihn Anzeigen weil seine Freundin bedroht und beleidigt wurde, aber nicht weil er zur Körperverletzung genötigt wurde. Das wäre ja so, als würde ich Vergewaltigung mit einem eng anliegendem und kurzem Rock begründen. Die Vergewaltigte hat mich quasi zur Tat genötigt. Da freuen sich die Polizeibeamten wenn er mit der Nummer zur Wache geht.
akademikus am 17. Dezember 2008 14:18 ich habe das auch auf den fall in der frage bezogen. und das gibt es wirklich. die polizei muss die anzeige aufnehmen, unter abwägung allem für und wider entscheidet darüber die staatsanwaltschaft. es geht darum dem geschädigten zuvor zu kommen. gruss akademikus es sollte nämlich eine strategie her
bitmap am 17. Dezember 2008 15:36 Weißt du überhaupt, was Nötigung im strafrechtlichen Sinne ist?
Zu Boden gebracht ist sehr schwammig. Unter Anwendung einer Schußwaffe oder nur gelegt?
Maximum ist "schwere Körperverletzung".

Wenn Du schlau genug warst, es ohne Zeugen zu tun, dann hast Du nichts zu befürchten. Musst es nur abstreiten.

''und ich habe ihn zu boden gebracht.''
In welcher Form? Zwischen einem Schubser nachdem jemand unglücklich fällt, irgendeinem judomäßigen umwerfen und nem Schwinger (Gesicht? Körper?) bestehen schon Unterschiede. Und auch inwieweit derjenige verletzt wurde.