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was ist die rechtliche konseqenz wen ich jemanden körperliche gewalt zugefühgt habe

gefragt von gambit am 17.12.2008 um 13:59 Uhr

meine verlobte wurde bedroht, und schon mehrfach beleidigt. als ich die betrefende person zur rede stellen wollte ist mir der kragen geplatzt und ich habe ihn zu boden gebracht. mit welche konsequenzen muss ich jetzt rechnen.


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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 17. Dezember 2008 14:00
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Hat er dich angezeigt?


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 17. Dezember 2008 14:01
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Geldstrafe, solange du Ihn nicht schwer verletzt hast. (Anzeige vorrs.)


anonym
beantwortet von StiffUpperLip am 17. Dezember 2008 14:01
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wenns nach mir ginge würdest du zum König gemacht werden


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 17. Dezember 2008 14:01
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Wenn er dich angezeigt hat, bekommst Du ein Verfahren wegen Körperverletzung.


obiwana
beantwortet von obiwana am 17. Dezember 2008 14:02
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Wenn er dich nicht angezeigt hat mit keinen. Hat er dich angezeigt, ist das Strafmaß abhängig von vielen Faktoren. Bist du vorbestraft? Wie ist es zu den Bedrohungen gekommen? Wie bist du bisher damit umgegangen, bzw. deine Freundin? Ein solche Frage kann man nicht Pauschal beantworten. Du würdest ein evtl. Strafmaß aber bereits jetzt schon reduzieren, wenn du dich für die körperliche Attacke entschuldigst, am besten schriftlich.

Kommentar von Bc76d2300d508c34112760682b572e60smallseneca am 17. Dezember 2008 14:05

Wertet's die Staatsanwaltschaft als Offizialdelikt

Die Handschelle auch ohne Anklage klickt.

Kommentar von 68d0216913663b2e210308f44cfecb24smallobiwana am 17. Dezember 2008 14:07

Nicht, wenn es nicht zu einem Polizeieinsatz kam. Dann weiß die Staatsanwaltschaft nichts von einem Offizialdelikt. Und auch dann klciken nicht unbedingt die Handschellen...auch wenn sich das mal wieder schön reimt, du Poet.


ibicks
beantwortet von ibicks am 17. Dezember 2008 14:01
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mit ner anklage wegen körperverletzung, je nachdem wie schlimm du ihn zugerichtet hast, aber im affekt wird die strafe wohl nicht zu hart

Kommentar von 634ca6f9827bdbc70aabc26864896ba2smallsachab13 am 17. Dezember 2008 14:01

Hört sich nicht nach Affekt an ;-)


Nellina
beantwortet von Nellina am 17. Dezember 2008 14:03
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Solange er Dich nicht anzeigt, mit keinen Konseguenzen.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 17. Dezember 2008 14:03
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Läuft eher auf eine Geldstrafe hinaus. Sollte der andere Verletzungen aufweisen, dann evtl. noch eine Bewährung (wenn du bereits auffällig warst).

Kommentar von 6ba7d1fd2f54b27ecb073f78612379edsmallSeltsam am 17. Dezember 2008 14:18

Dir kaufe ich diese Information aber auch zu 100% ab. Es spricht so vieles dafür :))

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 17. Dezember 2008 14:19

lach....


anonym
beantwortet von heugen am 17. Dezember 2008 14:05
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mit keiner... aber nur, wenn du ihm sagst, dass er das nächste mal nimmer aufsteht :)


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 17. Dezember 2008 14:05
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Finanziell hängt es ein wenig davon ab, wie lange der Niedergemachte sich auf Deine Kosten geschickt krank verhält. Ansonsten wäre es noch Körperverletzung und wird als schwerer Straftatbestand geahndet. Der Verletzte kann durch seinen Anwalt kostengünstig zu Deinen Lasten als Nebenkläger der Stasstsanwaltschaft auftreten und dann später seine Kohle (Schmerzensgeld etc. ) von Dir verlangen. Tip: Stelle es beim nächsten Mal etwas geschickter an!


nextefrage
beantwortet von nextefrage am 17. Dezember 2008 14:05
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Es kommt darauf an, ob Dich derjenige anzeigt. Und dann, ob Du selbst Vorstrafen hast.


akademikus
beantwortet von akademikus am 17. Dezember 2008 14:06
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ein tip von: gehe zur polizei und zeige denjenigen an, und zwar wegen: nötigung zur körperverletzung! das ist kein witz. funktioniert, dann passiert dir nicht viel!

Kommentar von 68d0216913663b2e210308f44cfecb24smallobiwana am 17. Dezember 2008 14:12

Das ist ein Witz. Man kann doch niemanden Anzeigen wg. Nötigung zur Körperverletzung. Er könnte ihn Anzeigen weil seine Freundin bedroht und beleidigt wurde, aber nicht weil er zur Körperverletzung genötigt wurde. Das wäre ja so, als würde ich Vergewaltigung mit einem eng anliegendem und kurzem Rock begründen. Die Vergewaltigte hat mich quasi zur Tat genötigt. Da freuen sich die Polizeibeamten wenn er mit der Nummer zur Wache geht.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 17. Dezember 2008 14:18

ich habe das auch auf den fall in der frage bezogen. und das gibt es wirklich. die polizei muss die anzeige aufnehmen, unter abwägung allem für und wider entscheidet darüber die staatsanwaltschaft. es geht darum dem geschädigten zuvor zu kommen. gruss akademikus es sollte nämlich eine strategie her

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Dezember 2008 15:36

Weißt du überhaupt, was Nötigung im strafrechtlichen Sinne ist?


anonym
beantwortet von Mietnormade am 17. Dezember 2008 14:06
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Zu Boden gebracht ist sehr schwammig. Unter Anwendung einer Schußwaffe oder nur gelegt?

Maximum ist "schwere Körperverletzung".


Ursula08
beantwortet von Ursula08 am 17. Dezember 2008 14:43
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Wenn Du schlau genug warst, es ohne Zeugen zu tun, dann hast Du nichts zu befürchten. Musst es nur abstreiten.


bitmap
beantwortet von bitmap am 17. Dezember 2008 15:40
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''und ich habe ihn zu boden gebracht.''

In welcher Form? Zwischen einem Schubser nachdem jemand unglücklich fällt, irgendeinem judomäßigen umwerfen und nem Schwinger (Gesicht? Körper?) bestehen schon Unterschiede. Und auch inwieweit derjenige verletzt wurde.


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