
Als EU Rente wird eigentlich die Erwerbsunfähigkeits Rente bezeichnet . http://www.1-versicherungsvergleich.de/news/20060419204622.htm
Wenn du in mehr als in einem EU-Land rentenpflichtig gearbeitet hast, bekommst du diese. Ausgezahlt wird sie von dem Land, in dem du am längsten gearbeitet hast.
Westi am 29. Januar 2007 19:39 Der 1. April ist am 1. April und das ist nicht heute. Bist Du es wieder CC?
natürlich sind beide Antworten falsch! Als EU-Rente werden die Abgeordnetenbezüge des Europäischen Parlaments bezeichnet!
ich war mehrere jahre im ausland berufstätig. laut BfA werde ich für diese zeit EU-Rente beziehen. diese werde ich von dem land bekommen, in dem ich damals gearbeitet habe. - so jedenfalls teilte es mir die BfA mit.
Nicht eigentlich, es ist die Erwerbsunfähigkeitsrente! Meine Freundin hat auch eine. Super Antwort! LG