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Was ist der Vorteil von "Verbundenen Policen"?

gefragt von meredith44 am 16.07.2008 um 14:17 Uhr

Im Rahmen einer Lebensversicherung übelegen mein Partner und ich, ob wir eine verbundene Lebensversicherung abschließen sollen, die uns ein Berater angeboten hat. Wir würden danach eine gemeinsame Lebensversicherung abschließen, wobei das Leben des zuerst Versterbenden versichert wird. Ich trete in diesem Zusammenhang als Mitversicherungsnehmerin auf. Welchen Vorteil verschafft mir die verbundene Police im Gegensatz zur "normalen" Lebensversicherung und ist es sinnvoll?

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Finanzen x 23.712 Versicherung x 5.646 Lebensversicherung x 404 Verbundene Police x 1

justii
beantwortet von justii am 17. Juli 2008 14:19
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Hallo.

Die Beiträge für eine Versicherung auf verbundene Leben ist i.d. Regel nicht günstiger als zwei separate Lebensversicherungen bei einem günstigen Anbieter. Es stellt sich also die Frage, warum die Begünstigten nur 1x die Versicherungssumme bekommen sollen, wenn doch der gleiche Beitrag wie für zwei individuelle Policen anfällt?

Bei zwei separaten Verträgen kommt die Versicherungssumme je Vertrag (also 2x) zur Auszahlung. Man geht ja immer davon aus, daß zunächst der Eine und Jahre später der Andere stirbt. Mit der Auszahlung aus der LV kann der verbliebene Partner ja z.B. eine Finanzierung tilgen oder für die Übergangszeit die Familie versorgen um dann mit eigenem Einkommen den Unterhalt weiter zu bestreiten. Was jedoch, wenn z.B. bei einem Verkehrsunfall beide Partner ihr Leben lassen und nur 1x bezahlt wird? Sollen dann die oft noch minderjährigen Kinder den Restkredit bezahlen oder sich das Haus unter dem Hintern wegversteigern lassen? Wie soll für die Kinder die Übergangszeit finanziert werden? Bei zwei separaten Verträgen kein Problem, da doppelt bezahlt wird.

Bei einer Lebensversicherung auf verbundene Leben durchaus ein Problem: Mit großem Aufwand (und hoher nervlicher Belastung für die Angehörigen) muß nun festgestellt werden, ob nun der Eine 2 Minuten früher gestorben ist als der Andere, damit alle erbschaftlichen Belange berücksichtigt werden können.

Und bei einer Scheidung wird's erst recht kompliziert, da die beiden versicherten Personen für die Gesamtlaufzeit zwingend miteinander verbunden sind. Der Beitragszahler sagt dann: "...jetzt zahle ich die ganzen Jahre die Beiträge und wenn nun ich zuerst sterbe, dann bekommt mein(e) Ex bzw. seine/ihre Angehörigen das ganze schöne Geld....". Also kommt es oft zur Kündigung und beide müssen mit höherem Eintrittsalter (und damit höheren Beiträgen) einzelne Verträge abschließen.

Spätestens jetzt wäre der Beitragsvorteil wieder weg. Wenn es denn jemals einen gegeben hätte....

Schöne Grüße

justii


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 16. Juli 2008 14:47
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Das ist nicht so einfach. Man kann die Versicherung auf Erstversterbensbasis oder Letztversterbensbasis machen. Die Frage ist auch wer ist die versicherte Person. Wie ist da mit dem Erben und der Erbschaftssteuer. Unter Umständen sind nämlich gerade aus diesem Grund zwei Versicherungen vorteilhafter, besonders, wenn man hier dann noch die mit der Gestaltungsfreiheit von VN und VP umgeht.


anonym
beantwortet von hochglanz am 16. Juli 2008 14:19
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Ihr beide habt nur eine Versicherungssumme, eben für den dann einen Hinterbliebenen und der montl. Beitrag wird dadurch geringer, obwohl zwei Personen versichert sind


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