Irgendwie versteh ich den nicht so ganz. Umsatzsteuer wird erhoben vom Finanzamt und Mehrwertsteuer wird auf Produkte draufgeschlagen, aber ist es denn nun das Gleiche oder was ist der Unterschied?

Umsatztsteuer ist der Hauptbegriff. Er unterteilt sich in Vorsteuer und Mehrwertsteuer. Die Vorsteuer ist das, was ein Geschäftsmann für die von ihm bezogenen Waren, Rohstoffe und Dienstleistungen an Mehrwertsteuer an seine Lieferanten bezahlen musste und die darf er von der Mehrwertsteuer, die er an das Finanzamt abführen muss, abziehen. Das, was er am Ende zahlt, ist dann die Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer abzgl. Vorsteuer)
LG
Wieselchen

Umsatzsteuer (USt) = Mehrwertsteuer (MwSt)
collo am 24. Mai 2008 23:36 und was ist mit der Einfuhrumsatzsteuer ? die wäre ja dann eine Unterart der MWSt. Ist falsch.
richtig:
Umsatzsteuer = Oberbegriff
Mehrwertsteuer = Unterbegriff
Einfuhrumsatzsteuer = Unterbegriff
tradaix am 24. Mai 2008 23:41 Der Begriff Mehrwertsteuer taucht im UStG nicht auf. Er trifft jedoch den Tatbestand besser, denn es wird immer nur der Mehrwert, die eigene Wertschöpfung, besteuert. Daher hat sich der Begriff im Sprachgebrauch eingebürgert, korrekt ist er aber nicht. Man kann ihn höchstens als Oberbegriff für USt und VSt verwenden.

die Mehrwertsteuer ist eine Art der Umsatzsteuer. Somit ist die Mehrwersteuer auch eine Umsatzsteuer.
tradaix am 24. Mai 2008 23:34 "eine Art der Umsatzsteuer" - erkläre bitte.
Mehrwertsteuer gibt es nicht.
Umsatzsteuer = Wenn ich etwas verkaufe, schlage ich 16% Umsatzsteuer auf.
Vorsteuer = Wenn ich (als Unternehmer) etwas kaufe, zahle ich die 19 % Umsatzsteuer, die der Verkäufer aufgeschlagen hat. Diesen Betrag darf ich dann von der vereinnahmten Umsatzsteuer abziehen (daher Vorsteuer) und an das Finanzamt muss ich dann die Differenz abführen (Zahllast) bzw. erhalte ich die Differenz als Vorsteuererstattung zurück. Daher ist die Vorsteuer für Unternehmer nur ein durchlaufender Posten.
Beispiel: Ich kaufe Ware für 1.000 (netto) und verkaufe nach Bearbeitung für 10.000 (netto).
Vorsteuer: 19% von 1.000 = 190 => Einkaufspreis = 1.190 brutto Umsatzsteuer 19% von 10.000 = 1.900 => Verkaufspreis = 11.900 brutto.
An das Finanzamt muss ich 1.900-190 = 1.710 als Zahllast abführen.
Der Begriff Mehrwertsteuer taucht im UStG nicht auf, er trifft jedoch den Tatbestand besser, denn es wird immer nur der Mehrwert, die eigene Wertschöpfung, besteuert. Daher hat sich der Begriff im Sprachgebrauch eingebürgert, korrekt ist er aber nicht. Man kann ihn höchstens als Oberbegriff für USt und VSt verwenden.
uup, die erste zahl ist ebenfalls 19%

Bein einer Umsatzsteuer werden die Umsetze versteuert, während bei der Mehrwertsteuer nur der Wertzuwachs (als Mehrwert). Eigentlich haben wir in der BRD eine Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug und keine Mehrwertsteuer im engeren Sinn. Dummerweise bestimmen die Ministerialbeamte und Juristen die Nomenklatur, daher die Unstimmigkeiten. In unserem Fall kommt es aber aufs Gleiche raus.

Im Prinzip ist es das Gleiche. Das Unternehmen zieht vom Einkauf die Vorsteuer ab. Bei den Verkäufen wird der Mehrwert besteuert und das als Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt. Steuerlich korrekt heißt es Umsatzsteuer, den Begriff "Mehrwertsteuer" gibt es nicht.
Der Begriff ist der Oberbegriff dieser Steuerart.
Das Umsatzsteuergesetz ´wird seit 1967/1968 auch als Mehrwertsuergesetz bezeichnet. Das komm daher, dass die Kaufleute auf jeder Stufe wieder die Mehrwertsteuer auf den Nettopreis hinzurechnen und die Vorsteuer des Vorunternehmers abziehen
Der Begriff ist der Oberbegriff dieser Steuerart.
Das Umsatzsteuergesetz ´wird seit 1967/1968 auch als Mehrwertsuergesetz bezeichnet. Das komm daher, dass die Kaufleute auf jeder Stufe wieder die Mehrwertsteuer auf den Nettopreis hinzurechnen und die Vorsteuer des Vorunternehmers abziehen