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Was ist der Unterschied zwischen Revision und Berufung?

gefragt von honigbienchen am 10.10.2007 um 21:19 Uhr
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Recht x 35.155 Jura x 455 Berufung x 29 Revision x 12

Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 10. Oktober 2007 21:34
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Beide sind Arten von Rechtsmitteln gegen Urteile vor Rechtskrafteintritt und sind fristgebunden. Sie sind sowohl in Strafsachen wie in Zivilsachen möglich. Berufung gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist die Berufung zulässig §§ 312 ff StPO; die Revision gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der OLG's (Oberlandesgerichte. Während die Berufungsgerichte (noch) Tatsachengerichte sind, können Revisionen nur auf Verletzung von Gesetzen gestützt werden, d.h. eine Rechtsnorm ist nicht oder nicht richtig von der Vorinstanz angewendet worden (§ 337 StPO). Diese Grundsätze gelten auch für Nicht-Strafsachen, richten sich dann aber nach den jeweiligen Prozeßordnungen.


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 10. Oktober 2007 21:29
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anonym
beantwortet von Binford am 10. Oktober 2007 21:22
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Bei revision wird ein abgeschlossener Fall neu aufgerollt (z.b. weils neue Fakten gibt) bei Berufung erklaert sich eine seite mit dem Urteil nicht einverstanden desween gehts in die naechste runde

Kommentar von A382bf851e752b03d4799725cbc063aasmallSchiebedach am 10. Oktober 2007 21:40

Wo hast Du denn das her? Und wer hat dafür Daumen gegeben? Die Revision ist eben keine Tatsacheninstanz. Wieder aufgerollt wird ein rechtkräftig verhängtes Urteil im Wiederaufnahmeverfahren!!!! DR!!

Kommentar von Binford am 10. Oktober 2007 23:19

Sorry! Hast recht!


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