Fusseli am 10.05.2009 um 11:13 Uhr
habe eben diesen satz bei Wikipedia entdeckt
"....gilt als wichtiger Mittler zwischen rechtsextremen und rechtsradikalen Strömungen....."

rechtsextrem: Rechtsextremisten sind gegen die bestehende Verfassung. Sie sind nicht demokratisch, gegen Minderheiten und Ausländer.
Sie sind verfassungsfeindlich und damit strafbar.
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rechtsradikal: radikal - bis an die Wurzel.
Rechtsradikale bewegen sich in die rechte Richtung, jedoch noch im Rahmen der Grundsätze der Verfassung.

Rechtsextrem nicht zwangsläufig "brutal"
Rechtsradikal = Gewalttätig
Maximus40 am 10. Mai 2009 11:29 In der Bundesrepublik Deutschland ersetzten Staatsbehörden den Begriff seit 1975 durch den Begriff Extremismus, der eine äußerste Randposition im Verhältnis zur angenommenen Mitte des politischen Spektrums, eine Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und Gewaltbereitschaft bezeichnet. Diese Fremdsicht wird von Gruppen, die sich selbst als Radikale verstehen, in der Regel abgelehnt.
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Daraus lese ich, dass gerade Rechtsextremisten eine Gewaltbereitschaft mitbringen.
digiritter am 10. Mai 2009 12:15 Naja, ansichtssache. Wer ist auser den NPD den überhaupt so weit?
Die REP schon wieder sind ja eher "liberal".
Na ja, und was ist dann mit Linksextrem?
Viele Fragen...???
Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz grenzt Radikalismus und Extremismus heute explizit voneinander ab:[4] .
„Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung – gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt.