Wenn man eine Immobilie vorzeitig auf die Kinder überträgt gibt es Nießbrauch. Was ist der Unterschied zu lebenslangem Wohnrecht in der Immobilie? Danke helmuth

Wohnrecht ist, wie der Name schon sagt, das Recht, dort lebenslang zu wohnen.
Niessbrauch bedeutet, dass zwar die Kinder Eigentümer werden, sie aber mit dem "Betrieb" des Hauses, mit anfallenden Kosten, aber auch mit möglichen Mieteinnahmen nichts zu tun haben.
Der Niessbrauch bleibt auch bestehen, im Gegensatz zum Wohnrecht - von dem Du dann ja nichts mehr hättest - falls Du etwa aus Altersgründen irgendwann in ein Heim wechseln solltest.