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Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

gefragt von NettiNetti am 31.08.2007 um 11:43 Uhr

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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 31. August 2007 12:04
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Theoretisch gibt es keinen. Die Einkommensteuer ist auch die Lohnsteuer. Im Prinzip spricht man dann von Lohnsteuer, wenn es nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gibt. Denn man erhält ja einen Lohn. D.h. der Lohn wird besteuert. Wenn mehrere Einkunftsquellen zusammenkommen, das Finanzamt unterscheidet 7 Einkommensarten, sagt man Einkommensteuer.


Morris
beantwortet von Morris am 31. August 2007 11:56
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Grundsätzlich erst mal: Keiner. Es sind zwei verschiedene Namen für ein und die selbe Steuer. Die Unterscheidung kommt aus dem Arbeitsverhältnis: Ein Arbeiter erhält einen "Lohn", zahlt also auch "Lohnsteuer". Ein Angestellter erhält ein "Gehalt", hat demzufolge ein "Einkommen", zahlt also "Einkommenssteuer".

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallMorris am 31. August 2007 11:59

Nachtrag: Ähnlich verhält es sich bei der "Mehrwertsteuer": Der Käufer zahlt 19% "Mehrwertsteuer" auf eine Ware, der Verkäufer kassiert diesen Betrag für den Staat ein, bei diesem Vorgang heißt diese Steuer dann "Umsatzsteuer", weil der Händler sie auf seinen Umsatz berechnet. Dann muss der Händler diese Steuer monatlich oder vierteljährlich vorab schon mal ans Finanzamt überweisen und deshalb fällt sie in seiner Buchhaltung in die Rubrik "Vorsteuer". Es ist aber immer dieselbe Steuer.


wschlotterbeck
beantwortet von wschlotterbeck am 31. August 2007 12:19
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Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Sie betrifft die lohnabhängig Beschäftigten bis zur Einkommensgrenze von..... Euro. Ab dann ist die Einkommensteur als solche fällig. Selbständige und Freiberufler zahlen in aller Regel Einkommensteuer!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 31. August 2007 14:58
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Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommenssteuer, so wie etwa auch die Zinsabschlagssteuer, und wird nur auf gezahlten "Lohn" fällig.

Bei der Einkommenssteuererklärung wird die bereits gezahlte Lohnsteuer dann aufgerechnet, ebenso wie die bereits gezahlte Zinsabschlagssteuer.


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