Es gibt bestimmt einen Unterschied, sonst stände bei dem heute gekauften Fisch nicht "praktisch Grätenfrei".Ich fühle mich etwas verschaukelt,...wollen die hier positiv ausdrücken, daß der Fisch evtl. nicht garantiert Grätenfrei ist? Steckt da was rechtliches hinter? (übrigens waren ein paar kleine drin).

Dies ist ein Welträtsel. Die Philosophen unter uns grübeln da schon lange drüber ("Praktisch, da grätenfrei?!" :-o). Ich persönlich interpretiere das ganz nüchtern als: "Wir garantieren nicht, dass Sie in unseren Fischstäbchen Gräten finden"; also eine reine Freizeichnungsklausel, die dafür sorgt, dass Du die Hersteller nicht wegen evtl. vorhandener Gräten verklagen kannst, wenn Du Dich daran verletzt hast.
Ach mist, den Link vergessen! Mal eine sehr interessante Schnabulation darüber...
http://www.kulturindustrie.com/struebelundpassig/20000126.html
Schnabulation muss ich mir merken <schmunzel>
Mir viel kein besseres Substantiv für "schnabulieren" ein :-)