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Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

gefragt von abacus111abacus111 am 10.05.2008 um 2:01 Uhr

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Raccoon
beantwortet von Raccoon am 10. Mai 2008 02:05
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Knapp gesagt: Die Gewährleistung ist eine Verpflichtung des Verkäufers, Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden haben, nachzubessern. Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers.

Wesentlich genauer und ausführlicher: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 10. Mai 2008 02:11

Raccoon, Garantie ist keine freiwillige Leistung, sondern eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mußleistung.

LG....strick

Kommentar von 2d62e212e80cd97d781296c2d1fa7227smallRaccoon am 10. Mai 2008 02:34

Eben nicht: die Gewährleistung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mussleistung. Die Garantie dagegen ist, wie gesagt, eine freiwillige Zusatzleistung - ein Versprechen seitens des Herstellers, dass das Produkt über den Garantiezeitraum hinweg mängelfrei bleibt. Die Gestaltung der Garantie (z.B. die Dauer) ist weitestgehend dem Hersteller selbst überlassen. Allerdings gibt mittlerweile ein Gesetz, dass einige Richtlinien definiert, wie die Garantieerklärung auszusehen hat.

Kommentar von Simple_avatar10smallmaxxit am 10. Mai 2008 08:58

typische Antwort eines unwissenden Konsumenten...:-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. Mai 2008 03:18

DH!

Kommentar von TimRobot am 10. Mai 2008 09:43

Racoon hat recht! Von Gesetzeswegen ist es so das wenn keine Garantie ausgemacht wurde dann ist sie ein Jahr! Wenn aber der Verkäufer sagt ich gebe keine Garantie dann ist das in Ordnung! Der Hersteller muss eine Gewährleistungsplicht erfüllen und gibt meist auch eine Garantie um damit die Qualität des Produkts zu unterstreichen! Glaube ich!


Luise
beantwortet von Luise am 10. Mai 2008 08:07
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anonym
beantwortet von fairlane am 10. Mai 2008 03:17
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Gewährleistung ist das, was der Gesetzgeber Dir an Rechten und dem Vertragspartner(!) an Pflichten für die Mängelfreiheit an einer Ware auferlegt. Garantie ist eine freiwillige Leistung (i.d.R. vom Hersteller der Ware) die genau das beinhaltet, was der Hersteller/Händler leisten möchte. Gibt der Hersteller/Händler eine Garantie, sind die Leistungen daraus auch einklagbar.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. Mai 2008 05:28
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man möge bei dem Wiki-Artikel auch unbeding berücksichtigen, dass es den Punkt Beweißumkehr gibt und das ist das , was viele Mitmenschen vergessen und bei schadhagten geräten mittlere Tobsuchtsanfälle bekommen, wenn man man ihnen mtteilen muss, dass das Gerät zwar Gewährleistung hat, aber der Hersteller, auf die Beweißumkehrlast drängt:

Bests Beispiel: Apple: 12 Monate und keinen Tag länger..



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