ich habe zwar eine Vermutung, bin mir aber nicht sicher. wollte es hier eigentlich bestätigen lassen.

Liebe/r gutefrageadpepper,
gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform, bei der es um persönlichen Rat geht. Wissensfragen sind nur dann erlaubt, wenn sie nicht auf einfache Art und Weise ergoogelt werden können. Ich möchte Dich bitten, dies bei Deinen nächsten Fragen zu beachten. Die Beiträge werden sonst gelöscht.
Bitte schau diesbezüglich auch noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.
Schöne Grüße,
Paula vom gutefrage.net-Support

Zur Geschäftgsleitung können auch leitende Personen gehören (Bereichsleiter z.B.), die nicht in Geschäftsführerposition sind. Wikipedia: Die Geschäftsführung ist ein Organ einer juristischen Person (insbesondere im Privatrecht). http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung

hm, hört sich gleich an. ist meines erachtens nach beides der handlager des eigentümers.


In der Schweiz ist der Begriff Geschäftsleitung üblich für die Bezeichnung des Organs, während der Begriff Geschäftsführung für die eigentliche Tätigkeit verwendet wird. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung

Ein Geschäftsführer ist in deutschland die Person, die in einem Unternehmen oder einem anderen Personenzusammenschluss wie in einem größeren Verein oder auch einer Parlamentsfraktion die Geschäfte leitet. In der Schweiz wird dafür der Begriff der Geschäftsleitung benutzt.
das ist nicht korrekt. es gibt auch in de Geschäftsleitung. die Funktion ist mir ebenfalls bekannt, ich möchte nur wissen welchen rechtlichen unterschied es gibt, falls überhaupt vorhanden.
Gerd66 am 1. Oktober 2009 14:02 Umgangssprachlich werden die Begriffe in verschiedenen Firmen unterschiedlich benutzt. Eine rechtliche Unterscheidung ist mir nicht bekannt.

die formale Trennung ist
Liebe Paula vom GuteFrage support,
dann zeige mir bitte wo explizit im google eine Antwort auf meine Frage ist.