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Was ist der Unterschied zwischen "Geschäftsführer" und "geschäftsführender Gesellschafter" ??

gefragt von NachoLibre am 19.05.2008 um 13:25 Uhr

Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Bezeichnungen??

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Gesellschaft x 1.937 Unterschied x 631 GmbH x 156 Führung x 33 Geschäftsführer x 31 Organ x 31 Gesellschafter x 18 Geschäftsführung x 3

skyseeker
beantwortet von skyseeker am 19. Mai 2008 13:30
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Der Geschäftsführer ist kommissarisch eingesetzt, bezieht ein Gehalt, ohne dass ihm Teile des Betriebes gehören. Dem geschäftsführenden Gesellschafter gehört gleichzeitig ein Teil der Firma (GmbH), oder auch die ganze.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 19. Mai 2008 18:03

Nicht kommisarisch eingesetz. Ein Geschäftsführe ist ein Angestellter des Unternehmens in der Position Geschäftsführer.

Kommentar von 72c3aa8442b1c5faef954d3431b92b8csmallskyseeker am 19. Mai 2008 18:28

Stimmt, der Zeitraum ist ja nicht befristet. Dank!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 19. Mai 2008 18:04
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Ein Gesllschafter Geschäftsführer ist ein Geschäftsführe mit Anteilen an der Gesellschaft.

Ein Geschäftsführer ist ein Angestellter des Unternehmens in der Position Geschäftsführer.


anonym
beantwortet von Pumuckel100 am 19. Mai 2008 13:52
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Der Geschäftsführer leitet das Unternehmen (alleine oder mit weiteren Geschäftsführern)

Einem Gesellschafter gehört die Firma oder ein Teil davon.

Ein geschäftsführender Gesellschafter ist also ein Inhaber der Firma (dem alles oder ein Teil gehört) und der die Firma zudem noch leitet.


Frau12345
beantwortet von Frau12345 am 7. Oktober 2008 11:14
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Geschäftsführer ist ein Job. Teilhabender Geschäftsführer hat Anteil an der Firma und leitet sie zusätzlich noch.


kurzmal
beantwortet von kurzmal am 26. September 2008 07:03
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Der Gesellschafter pumpt zusätzlich noch Geld rein


anonym
beantwortet von beckerw am 6. September 2008 16:36
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geschäftsführer ist ein dehnbarer Begriff. Jeder Gschäftsmann kann jemanden (z.B. Prokurist) als Geschf. einsetzen.

G.F. als Organ der Gesellschaft gibt es bei der G.m.b.H. Er wird von der Gesellschafterversammlung bestellt und vertritt diese Gesllschaft nach innen und aussen und hat alle Vollmachten (es sei denn, sie sind im GF-Vertrag beschränkt, was nicht immer nach aussen gilt.)

Der Geschäftsführende Gesellschafter ist nichts anderes als der vorgenannte GF nur eben mit dem Unterschied, dass er auch Anteile an der Gesellschaft hält.


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