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Was ist der Unterschied zwischen einer Hauptvertretung und einer Generalvertretung im Versicherunsgewerbe?

gefragt von TschoK am 23.08.2007 um 11:58 Uhr

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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 23. August 2007 13:37
5x
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Früher war es mal so, ich erinnere mich noch an die 70ger und 80ger Jahre, bis zu einem Versicherungsbestand von 100.000,- DM (Beitragsvolumen jährlich) hieß es Hauptvertretung darüber dann Generalvertretung. Ferner hatte die Generalvertretung zusätzlich noch die Möglichkeit der Schadensregulierung bis zu einem vereinbarten Regulierungsbetrag. Ob es heute auch noch so ist......keine Ahnung, habe mit Versicherungen nichts mehr am Hut.

Kommentar von TschoK am 23. August 2007 16:03

Das mit der Möglichkeit der Schadensregulierung ohne Absprache mit der Zentrale wäre indeed ein sinnvoller Ansatz bzw. eine schlüssige Unterscheidung. Die Konditionen sind ja innerhalb der Unternehmen gleich...

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 24. August 2007 12:06

Das ist nicht korrekt. Es gibt durchaus Vermittler, die nicht mit den Standardkonditionen arbeiten sondern Zugriff auf rabattierte Beiträge haben.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 23. August 2007 12:32
2x
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Diese Begriffe sind in keiner Weise geschützt - jedes Unternehmen kann seine Vertretungen also benennen, wie es will.

Kommentar von TschoK am 23. August 2007 12:40

Die Versicherungsunternehmen unterscheiden aber zwischen Hauptvertretungen und Generalvertretungen. Also muss es dort Unterschiede in der Handlungsfähigkeit geben.



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