Ist ein Stempel der stadt Berlin aus dem jahr 1987 in einem türkischen reisepass (aufenthaltsberechtigung) automatisch unbefristet? oder bestheht da ein unterschied zu einer unbefristeten aufentahltsgenehmigung? (Visa)

Die ->Aufenthaltsberechtigung<- war nach deutschem Ausländerrecht eine Form der ->Aufenthaltsgenehmigung<-, die zwischen 1991 und 2004 nach dem damals geltenden Ausländergesetz (§ 27 Ausländergesetz) erteilt wurde.
Sie war zeitlich und räumlich unbeschränkt.
->Aufenthaltsgenehmigung<- war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der ->Aufenthaltsgenehmigung<-:
Aufenthaltserlaubnis,
Aufenthaltsbewilligung,
Aufenthaltsberechtigung und
Aufenthaltsbefugnis.
Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 gilt, ist der Oberbegriff ->Aufenthaltsgenehmigung<- durch den Begriff ->Aufenthaltstitel<- ersetzt.
-> Das Gesetz unterscheidet mittlerweile vier Aufenthaltstitel, nämlich
die (befristete) Aufenthaltserlaubnis,
die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis,
den Sichtvermerk (Visum) (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) und
die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

OHNE googlen sa ich mal... GENEHMIGUNG ist an EINER Person gebunden. Sollte dieser schlauche Mann 2-3-7-9 Kinder zeugen dann BERECHTIGUNG!
Stress kriegt ihr sowieso....! Weil HIER ist der Ofen aus - guckt mal wo wärmer is....
Ich selber bin Deutscher, edler Held! Hätteste mal besser gegoogelt! Muss nicht jeder gleich ein Einwanderer sein wenn er so ne Frage stellt!
Danke, hast mir sehr geholfen!