onlineboy1 am 23.12.2008 um 21:58 Uhr
bei fussball
Der Vertragsspieler spielt unter Vertrag. Der Lizenzspieler ist ausgeliehen.
Ein Lizenzspieler ist ein Profisportler im Mannschaftssport.
Im Fußball gelten Spieler, die das Fußballspiel aufgrund eines mit einem Lizenzverein oder einer Kapitalgesellschaft geschlossenen schriftlichen Vertrages betreiben und durch Abschluss eines schriftlichen Lizenzvertrages mit dem Ligaverband zum Spielbetrieb zugelassen sind, als Lizenzspieler. Lizenzvereine sind im deutschen Fußball die Vereine, die einer Lizenzliga angehören. Die Lizenzligen des DFB sind die 1. und 2. Bundesliga. Von Lizenzspielern zu unterscheiden sind Amateurspieler und sogenannte Nicht-Amateure ohne Lizenz.
Quelle: Wikipedia
ALLE SPIELER EINER SO GENNANTEN LIZENZLIGA (1. und 2. Bundesliga in Deutschland) SIND LIZENZSPIELER. VERTRAGSSPIELER SIND DIE, DIE EINEN VERTRAG UNTERSCHRIEBEN HABEN. DAHER GIBT ES Z.B. AUCH VERTRAGSAMATEURE; DIESE HABEN EINEN VERTRAG, SIND ALSO ZWAR VERTRAGSSPIELER ABER KEINE LIZENZSPIELER, DA SIE -MEIST- IN DEN AMATEURMANNSCHAFTEN DER PROFIMANNSCHAFTEN SPIELEN....

Ein Vertragsspieler ist Amateur während der Lizenzspieler Profi ist

Die genaue Definition steht in § 8 der Spielordnung des DFB:
Status der Fußballspieler
Der Fußballsport wird von Amateuren und Nicht-Amateuren ausgeübt. Nicht- Amateure sind sowohl solche mit Lizenz (Lizenzspieler) als auch solche ohne Lizenz (Vertragsspieler). Die Begriffe Amateur und Vertragsspieler gelten für männliche und weibliche Spieler. 1. Amateur ist, wer aufgrund seines Mitgliedschaftsverhältnisses Fußball spielt und als Entschädigung kein Entgelt bezieht, sondern seine nachgewiesenen Auslagen und allenfalls einen pauschalierten Aufwendungsersatz bis zu € 149,99 im Monat erstattet erhält. 2. Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus (Nr. 1.) Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens € 150,00 monatlich erhält. Er muss sich im Vertrag verpflichten, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abführen zu lassen, und die Erfüllung dieser Verpflichtungen zusammen mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn, durch den Verein nachweisen oder zumindest glaubhaft machen; andernfalls hat er nachzuweisen, dass diese Abführungspflicht nicht besteht. Bei Kapitalgesellschaften ist der Vertrag mit dem Verein oder dessen Tochtergesellschaft, die am Spielbetrieb der Lizenzligen, der 3. Liga oder der Regionalliga teilnimmt, zu schließen. Der Spieler muss Mitglied des Vereins sein. 3. Lizenzspieler ist, wer das Fußballspiel aufgrund eines mit einem Lizenzverein oder einer Kapitalgesellschaft geschlossenen schriftlichen Vertrages betreibt und durch Abschluss eines schriftlichen Lizenzvertrages mit dem Ligaverband zum Spielbetrieb zugelassen ist. Das Nähere regelt das Ligastatut; dies gilt insbesondere für den nationalen Vereinswechsel von Lizenzspielern.
Quatsch