
Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes. Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden. http://www.gebrauchsmustergesetz.de/

Unterschiede zb in der Laufzeit, schonfrist, kosten, prüfung usw
Alle Unterschiede findest du hier: http://www.patente-stuttgart.de/index.php?page=fragen&page2=technik#Untersch...
ich find da ist es gut erklärt: http://www.gruenderportal.de/xist4c/web/Was-sind-die-Unterschiede-zwischen-Patent-und-Gebrauchsmuster-id2088_.htm;jsessionid=75BE324604635155672385C11FCE9407

auch hier findest du alles schön erklärt: www.patentamt.de

Hallo,
auf die wichtigsten Fakten wurde ja bereits inhaltlich hingewiesen, grundlegend ist zu beachten:
Ein Gebrauchsmuster wird eingetragen, sobald die Formalitäten erfüllt sind
Im Gegensatz zum Patent wird hier nicht die tatsächliche Neuheit überprüft
Das Gebrauchsmuster wird in der Regel erheblich schneller erteilt/ ausgestellt, als ein Patent, das bedeutet innerhalb weniger Monate hat man teilweise ein Schutzrecht in der Hand
Die DPMA-Gebühren sind günstiger als beim Patent
Die Laufzeit ist kürzer, als beim Patent
Alle weiteren Infos in den Merkblättern des DPMA
MERKE: Ein Gebrauchsmuster ist nur so gut, wie die Recherche die "hoffentlich" vorher gemacht wurde!
Weitere Infos zu diesem und vielen weiteren Themen bei das-erfinderforum.de
Beste Grüße,
TMP