
Es gibt keinen Unterschied,nur unterschiedliche Bezeichnungen.
Man ist auf jeden Fall ein "geringfügig Beschäftigter" und muss vom Arbeitgeber bei der Minijobzentrale in Essen angemeldet sein.
Schau auch hier: www.minijob-zentrale.de
Meines Erachtens nach besteht lediglich bei 400 Euro die Obergrenze der pauschalen Besteuerung.